Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor B. Germscheid am 13. Februar 2014
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Mobilität und Verkehr

Lösungsvorschlag für 4-Spur-Regelung beim Umbau der Nordbrücke

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zur Problematik der im Sommer anstehenden Umbauarbeiten an der Nordbrücke und als Betroffene des hierdurch zu befürchtenden Verkehrschaos möchte ich Ihnen persönlich folgenden Lösungsvorschlag unterbreiten, um doch noch eine 4-Spur-Regelung zu ermöglichen.

Wie den Medien zu entnehmen war, wurde die 4-Spur-Variante abgelehnt, da es seitens der Autobahnpolizei nicht möglich sei, 24 Stunden die LKW-Sperrung zu kontrollieren.

Die notwendige LKW-Sperrung wäre ohne polizeiliche Dauerkontrolle gewährleistet, sofern von beiden Zufahrtsseiten eine stabile Balken- oder Betonkonstruktion quer über den Fahrbahnen in einer Höhe errichtet würde, die Fahrzeugen nur bis zu einer bestimmten Höhe die Durchfahrt ermöglichen. Entsprechende Warnschilder oder Querstreben mit Ketten - wie sie vor niedrigen Tunnel- oder Brückendurchfahrten üblich sind - vor den letzten Ausfahrten sollten hierauf hinweisen, damit die LKWs die Autobahn verlassen können.

Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, diesen Vorschlag von den zuständigen Stellen eingehend prüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Germscheid

+3

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 17. April 2014
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrte Frau Germscheid,

vielen Dank für Ihren Vorschlag vom 13.02.2014, durch den die 4-Spur-Regelung während der Brückensanierung wieder thematisiert wird. Die Stadtverwaltung freut sich über jeden Hinweis, der möglicherweise zu einer Verkehrsentlastung in dieser Zeit führen könnte.

Zu Ihrem konkreten Hinweis hat der für die Brückensanierung zuständige Landesbetrieb Straßen NRW auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt:

„Der Einsatz von baulichen Höhenbegrenzungen im Zulauf der Rheinbrücke Bonn-Nord ist leider nicht zielführend. Ziel ist es, sämtliche Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht > 3,5 t herauszunehmen.

Bei Fahrzeugen zwischen 3,5 t und 7,5 t kann das zulässige Gesamtgewicht nicht immer mit der Höhe des Fahrzeuges in Zusammenhang gebracht werden.“ Das bedeutet, dass Fahrzeuge in diesem Gewichtsbereich möglicherweise die Sperre passieren könnten bzw. durchaus leichtere Fahrzeuge die entsprechende Höhe überschreiten könnten und damit ebenfalls der Sperrung unterliegen würden.

Leider kann lt. Landesbetrieb Straßen NRW daher Ihr Lösungsvorschlag nicht umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen