Sehr geehrter Herr Hellinghausen,
vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre Anregung.
Die Gesamtproblematik der Lärmbelästigung entlang des Rheinufers und der daraus entstehenden Konflikte, auf die Sie in Ihrem Schreiben hinweisen und die Friedrich-Ebert-Brücke beispielhaft zitieren, hat die Verwaltung dazu bewogen ein Konzept zu entwickeln, welches nach Möglichkeit einerseits die gesetzlichen Rahmenbedingungen und das Schutzbedürfnis der Bevölkerung nach einer geschützten Nachtruhe berücksichtigt, aber andererseits auch die Belange von Veranstaltungen angemessen berücksichtigt.
Dazu hatte der Hauptausschuss der Stadt Bonn der Verwaltung auch einen entsprechenden Auftrag erteilt. Dieses Konzept wird in der Sitzung des Hauptausschusses am 20.03.2014 vorgestellt. Darin ist u.a. auch vorgesehen, dass die Kulturverwaltung mit den Vertretern der „freien Kultur“ nach Alternativlösungen für Veranstaltungen suchen wird.
Über den von Ihnen konkret vorgeschlagenen Standort unterhalb der Brücke der BAB 565 kann die Stadt Bonn nicht verfügen, da er im Eigentum des Landesbetriebs Straßen NRW liegt.
Mit freundlichen Grüßen
