Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor H. Dr. Vaupel am 20. Dezember 2013
11318 Leser · 74 Stimmen (-13 / +61)

Sonstige

Ordnungsamt

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

leider finde ich auf der homepage der Bundesstadt Bonn keinen Hinweis auf das Ordnungsamt, daher diese Anfrage.

Unsere Praxis wird zum 01.01.14 ihren Standort von der Spessartstrasse in die Loestrasse verlegen. Die Umbauarbeiten sind in vollem Gang, um termingerecht umziehen zu können. Heute kollidierten vor der erkennbaren Baustelle ein dort tätiger Handwerker mit zwei Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes, die ein "Knöllchen" für seinen Lieferwagen verteilten, obwohl unschwer erkennbar war, dass das Fahrzeug der Handwerker zur Baustelle gehörte (der rote Punkt der Baugenehmigung hängt im Eingangsbereich des Hauses).

Angeblich wurde eine Ordnungsamtsmitarbeiterin (Nummer 130) von dem Handwerker im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung beleidigt, weshalb sogar die Polizei mit Sonderrecht dort auftauchte. Bis zum Eintreffen der Polizei (ca. 30 Minuten) gingen die Mitarbeiterinnen keinerlei Tätigkeit nach sondern rauchten wartend - immerhin vor einer entstehenden onkologischen Praxis und einem Krankenhaus.

Ich möchte Sie hiermit bitten, mir
a) den Dienstvorgesetzten der Mitarbeiterin 130 zu nennen
b) mir mitzuteilen, mit welcher Rechtfertigung die Polizei eingeschaltet wurde, die nun wirklich wichtigere Aufgaben hat.

Ich werden keine Mühe scheuen, den Handwerker beim Einlegen von Rechtsmitteln zu unterstützen, da das Verhalten von Mitarbeiterin 130 und ihrer Kollegin als schikanös empfunden werden darf.

Denn
1. war der Bauzaun mit Dixie-Toilette erst wenige Stunden vorher entfernt worden (nach etwa 5 Monaten Bauzeit, davon ausgehend, dass Mitarbeiterin 130 dort schon öfters vorbei kam)
2. war die Baustelle weiterhin als solche gekennzeichnet
3. müssen offensichtlich in der Südstadt tätige Handwerker eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe stellen und alle 2 Stunden ihre Fahrzeuge bewegen, damit sie keine Bußgelder bezahlen müssen.

Für eine Stellungnahme der Verwaltung wäre ich sehr dankbar
Ihr

PD Dr. Hans A. Vaupel

+48

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 20. Februar 2014
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrter Herr Dr. Vaupel,

leider hat die Beantwortung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch genommen, weil mit den eingesetzten Mitarbeiterinnen urlaubsbedingt erst jetzt gesprochen werden konnte. Dafür bitte ich um Verständnis.

Bei der Nachbearbeitung des Falles habe ich feststellen müssen, dass sich der Sachverhalt etwas anders darstellt, als bei Ihnen der Eindruck entstanden ist.

Die Mitarbeiterinnen des Stadtordnungsdienstes kontrollierten zum angegebenen Zeitpunkt in der Loestraße routinemäßig den ruhenden Verkehr. Dabei stellten sie ein Fahrzeug in der Parkscheibenzone fest, in dem keine Parkscheibe ausgelegt war. Als die Kolleginnen das Auto verwarnen wollten, kamen die Handwerker, denen das Fahrzeug offensichtlich gehörte, dazu und es entwickelte sich eine Diskussion.

Die Handwerker behaupteten, dass dort bis vor kurzem ein Bauzaun gestanden habe, durch den das Parken (zumindest zu diesem Zeitpunkt) nicht rechtswidrig war. Dieses konnte von den eingesetzten Mitarbeiterinnen naturgemäß zum Kontrollzeitpunkt nicht nachvollzogen werden. Das Auto wurde aber auch nicht freiwillig weggesetzt, sondern die Kolleginnen wurden dann im Verlaufe des Gespräches in ehrverletzender Weise beleidigt. Daher wurde die Polizei informiert, um eine Anzeige wegen Beleidigung zu erstatten.

Wenn der Halter bzw. Fahrer des betreffenden Fahrzeugs der Meinung ist, dass sein Fahrzeug zu Unrecht verwarnt wurde, so kann er – wie übrigens jeder Betroffene – von seinem Anhörungsrecht Gebrauch machen und die aus seiner Sicht entlastenden Gründe der Bußgeldstelle vortragen. Dort wird dann im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens entschieden, ob die Verwarnung zurückgenommen und das Verfahren eingestellt werden kann. Ich habe persönlich Verständnis dafür, dass man sich über ein „Knöllchen“ zunächst ärgert; wer bekommt schon gerne eine gebührenpflichtige Verwarnung. Aber es geht nicht, dass der Ärger an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Außendienst in beleidigender Form abgeladen wird.

Ihre Annahme, dass Handwerker eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen und alle zwei Stunden ihr Fahrzeug umsetzen müssen, ist nicht zutreffend. Für Handwerksbetriebe gibt es die Möglichkeit, in der Straßenverkehrsabteilung eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, die sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit von bestimmten Vorschriften der StVO befreit. Diese Genehmigung kostet eine geringe Verwaltungsgebühr, sichert aber den reibungslosen Ablauf der handwerklichen Tätigkeiten. Davon hatte die Firma leider keinen Gebrauch gemacht.

Abschließend kann ich Ihnen noch mitteilen, dass das Verwarngeldverfahren zwischenzeitlich erledigt ist.

Mit freundlichen Grüßen