Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Stefan Wachs am 21. Juni 2013
11262 Leser · 52 Stimmen (-2 / +50)

Mobilität und Verkehr

Kosten Kfz- Zulassung / Kfz- Kennzeichen

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

ich habe mich bei der letzten Zulassung unseres neuen Wohnwagens sehr geärgert.
Wir haben unseren alten, in Bonn zugelassenen, Caravan verkauft und einen anderen gekauft. Diesen haben wir mit einem Überführungskennzeichen nach Bonn geholt und ihn auf das gleiche Kennzeichen wie unseren alten zugelassen.

1. Ärger: Die Herstellung des Überführungskennzeichens kostete 5,-€, die des Zulassungskennzeichens 35,-€. Dieser frappierende Unterschied konnte mir auf Nachfrage nicht schlüssig erklärt werden.
2. Ärger: Da die Zulassung unseres neuen Wohnwagens auf unseren Wunsch auf das alte Kennzeichen geschah, wurde "natürlich" auch die Zusatzgebühr für ein Wunschkennzeichen berechnet. So haben wir für das gleiche Kennzeichen zweimal diese Gebühr bezahlt. Das ist zwar formell nachvollziehbar, jedoch subjektiv nicht gerecht.

Ich würde mich freuen, über den 1. Punkt eine nachvollziehbare Erklärung zu erhalten. Beim 2. wäre eine kulantere Regelung sehr erfreulich.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Wachs

+48

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 24. September 2013
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrter Herr Wachs,

die Anfertigung der Kennzeichen für Kraftfahrzeuge obliegt ausschließlich den jeweiligen Schildermachern. Diese legen ihre Preise für die unterschiedlichen Kennzeichen in Eigenverantwortung fest.

Nach der Bundesgebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (hier Gebühren-.Nr. 221) ist die Zulassungsstelle verpflichtet, eine Gebühr in Höhe von 10,20 EURO für die Zuteilung eines sog. Wunschkennzeichens zu erheben. Um ein Wunschkennzeichen handelt es sich immer dann, wenn ein Kennzeichen nicht aus der vorgegebenen Serie vergeben wird.

Da der Stadt Bonn hier keinerlei Ermessensspielraum eingeräumt wird, ist mir leider eine kulantere Regelung nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen