Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Karsten von Berg am 13. Juni 2013
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Mobilität und Verkehr

Fahrzeuge des Ordnungsamts fahren auf Geh- und Radwegen

Sehr geehrter Herr Nimptsch,
des öfteren sehe ich KFZs des Ordnungsamts auf Rad- und Gehwegen fahren. Gestern war z.b. ein Fahrzeug auf dem Radweg am Beueler Rheinufer von der Rheinlust aus kommend Richtung Süden unterwegs. In der Höhe des Bücherschranks fuhr der Wagen auf dem Fußweg weiter. Etwa 5 Minuten später kam ein anderes Auto des Ordnungsamts und fuhr ebenfalls auf dem Radweg.
Im Sommer letzten Jahres sah ich wie ein Wagen auf dem schmalen Fußweg unterhalb des Biergartens "Blauer Affe" fuhr.
Haben die Autos des Ordnungsamts besondere Befugnisse?
Wäre es nicht besser, wenn die Damen und Herren sich per Fahrrad oder zu Fuß bewegen würden?
In solch einer Sheriff-Mentalität nach dem Rechten zu sehen ist sicher nicht dienlich und stellt eine Störung der Lebensqualität der Bonner Bürger dar.
Über eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Freundliche Grüße
Karsten von Berg

+51

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 10. Oktober 2013
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrter Herr von Berg,

für die Fahrzeuge des Stadtordnungsdienstes hat die Straßenverkehrsbehörde Ausnahmegenehmigungen ausgestellt. Dadurch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berechtigt - aus dienstlich notwendigen Gründen - auch dort fahren zu dürfen, wo es sonst nicht erlaubt ist.

Von diesen Ausnahmegenehmigungen wird restriktiv und nur dann Gebrauch gemacht, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Mit einer „Sheriff-Mentalität“ hat dies nichts zu tun.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger täglich mit Beschwerden und der Bitte um Hilfe an den Stadtordnungsdienst wenden. Gerade in den Sommermonaten gilt dies insbesondere für die Rheinufer- bereiche, die dann von der Bevölkerung intensiv, aber nicht immer im Rahmen des Erlaubten genutzt werden. Oft ist dann schnelles Handeln geboten.

Angesichts der Vielzahl täglich zu leistender Kontrolleinsätze und dem Erfordernis, schnell am Einsatzort sein zu müssen ist es gerechtfertigt, mit den Dienstwagen Wege zu befahren, die ansonsten für Kraftfahrzeuge gesperrt sind. Dies ist zu Fuß oder mit dem Fahrrad nicht zu leisten. Selbstverständlich wird darauf geachtet, dass hierdurch niemand gefährdet oder mehr als unvermeidbar gestört wird.

Betrachtet man die gute und wertvolle Arbeit die der Stadtordnungsdienst täglich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger leistet, denke ich, dass die damit verbundenen Beeinträchtigungen als vertretbar anzusehen sind und hoffe auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen