Sehr geehrter Herr Güttes,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, mit der Sie auf das Problem von freilaufenden Hunden im Bereich der Rheinauenpromenade hinweisen.
Beschwerden von besorgten Bürgerinnen und Bürgern über freilaufende Hunde erreichen immer wieder die Stadtverwaltung und waren auch bereits mehrmals Thema in diesem Forum. Insbesondere sind es Jogger oder Fahrradfahrer, die sich besonders im rechts- und linksrheinischen Bereich der Rheinaue durch die nicht angeleinten Hunde unsicher fühlen.
Daher hat die Stadt Bonn in ihrer „Bonner Straßenordnung“ geregelt, dass "Hundehalter ihre Hunde in den Anlagen und den U-Bahn-Anlagen an der Leine geführt werden. Dies gilt nicht für behördlich ausgewiesene Freilaufflächen."
Ich verkenne nicht, dass Hunde täglich ausgeführt werden müssen und entsprechend ihrem Bewegungsdrang auch gerne einmal "von der Leine" gelassen werden, um frei und ausgedehnt herumzulaufen. Um diesem Gesichtspunkt angemessen zu begegnen, wurden vor einiger Zeit in allen Stadtbezirken spezielle Hundeauslaufflächen eingerichtet, auf denen Hunde auch unangeleint "herumtollen" dürfen.
Der Stadtordnungsdienst kontrolliert an vielen Stellen im Stadtgebiet das Anleingebot und versucht, Hundehalter zur Nutzung der Auslaufflächen zu bewegen. Der Stadtordnungsdienst führt die Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch und kann daher nicht immer und überall präsent sein. Dafür bitte ich um Verständnis.
Ich habe Ihren Brief jedoch erneut zum Anlass genommen, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stadtordnungsdienst nochmals um verstärkte Kontrollen zu bitten.
Mit freundlichen Grüßen
