Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Tim Schulz am 23. Mai 2013
11302 Leser · 48 Stimmen (-1 / +47)

Bildung und Kultur

Inklusion

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

ich möchte Ihnen folgende Frage stellen.

Gerne hätte ich mich als fertiger Sonderpädagoge für eine Stelle an der Engelsbachschule in Ippendorf beworben. Leider ist diese Schule eine katholische Grundschule, die nur Bewerber mit römisch-katholischer Konfession nimmt. Obwohl der Träger der Schule die Stadt Bonn ist und es sich hierbei nicht um einen privaten (kirchlichen) Träger handelt, stellt die Konfession ein hartes Kriterium dar. Das heißt, ich als Protestant habe/hatte keine Chance mich zu bewerben.

In Zeiten von Inklusion ist diese Bedingung für mich nicht mehr tragbar. In unserer Lehramtsausbildung haben wir gelernt, dass Inklusion weitumfassend ist, es sich hier nicht nur um das gemeinsame Lernen von Kindern, mit und ohne Behinderung, handelt. Auch die Herkunft und Religion darf nicht außer Acht gelassen werden. Hierbei sollte sich dies auch auf die Mitarbeiter beziehen.

Darüber hinaus steht in der Stellenausschreibung, "dass diese Ausschreibung sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund wendet."

Wie können sie solche Bedingungen rechtfertigen?

Mit freundlichen Grüßen

Tim Schulz

+46

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Jürgen Nimptsch am 04. September 2013
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrter Herr Schulz,

ihre Enttäuschung darüber, dass die Stelle einer Lehrerin/eines Lehrers für Sonderpädagogik an der KGS Engelsbachschule nur für Bewerberinnen und Bewerber mit römisch-katholischer Konfession ausgeschrieben war, kann ich gut verstehen. Ebenso kann ich nachvollziehen, dass dies heute, gerade vor dem Hintergrund von Inklusion, als nicht mehr zeitgemäß erscheint.

Die Engelsbachschule musste aber bei der Stellenausschreibung die für sie bindenden Regelungen des § 26 Abs. 6 des Schulgesetzes NRW beachten.

Danach müssen Lehrerinnen und Lehrer an Bekenntnisschulen der entsprechenden Konfession angehören.

Eine eventuelle Änderung dieser die Schule bindende Regelung kann nur vom Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen vorgenommen werden. Entsprechende Änderungen werden dort gerade diskutiert und befinden sich auf dem parlamentarischen Weg.

Ich bitte um Verständnis, dass auch mir auf Grund der gesetzlichen Regelung derzeit keine andere Antwort möglich ist.

Wie mir berichtet wurde, haben Sie zwischenzeitlich eine Anstellung in Rheinland-Pfalz gefunden. Dazu beglückwünsche ich Sie und wünsche Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen