Sehr geehrter Herr Güttes,
vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie auf einige Probleme hinweisen, die Sie bei Ihren Spaziergängen durch die Stadt festgestellt haben.
Die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich gerne, auch deshalb, weil ich mich darüber freue, wenn Bürgerinnen und Bürger "mit offenen Augen" durch unsere Stadt gehen und ihre Beobachtungen über Missstände nicht einfach ignorieren, sondern an die Stadtverwaltung mitteilen.
Als erstes sprechen Sie die Kontrollen der Verkehrsaufseherinnen und Verkehrsaufseher an. Zu den Örtlichkeiten, wo schwerpunktmäßige Kontrollen stattfinden sollten, gibt es immer wieder sehr kontroverse Standpunkte und Eingaben an den Stadtordnungsdienst. Man könnte fast sagen, dass man es niemandem recht machen kann. Die einen ärgern und beschweren sich über die Knöllchen und die anderen fordern verstärkte Kontrollen wegen unachtsamem oder gar rücksichtslosem Verhalten im Straßenverkehr. Daher werden die Kontrollen mit bestimmten Prioritäten durchgeführt. Als wichtigste Kontrollpunkte kann ich Rettungswege und Feuerwehrzufahrten benennen. Daneben genießen Behindertenparkplätze ebenso hohe Priorität oder aber die Fußgängerzone, die regelmäßig kontrolliert wird. Danach werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei akuten Beschwerden tätig; zum Beispiel, wenn eine Ausfahrt zugeparkt ist und der Hausbewohner aber dringend aus seiner Ausfahrt heraus muss. In diesen genannten Fällen wird der Falschparker in der Regel sogar abgeschleppt.
Die von Ihnen beschriebene Situation in der Rheinaue ist leider absolut zutreffend. Daher hat der Rat der Stadt Bonn bereits vor einigen Jahren beschlossen, dass der Stadtordnungsdienst, unterstützt von nebenberuflichen Mitarbeitern aus der Stadtverwaltung, in den Sommermonaten von Mai bis Ende September auch nachts bis 02.00 Uhr in der Rheinaue Streife fährt und nach dem Rechten sieht. Diese Kontrollen finden auch an den Wochenenden statt. Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen eine spürbare Verbesserung, was insbesondere das Müllaufkommen, Vandalismusschäden, aber auch das Befahren der Rheinaue mit Pkw betrifft. Aufgrund der überaus positiven Auswirkungen ist beabsichtigt, die nächtlichen Kontrollen im kommenden Jahr wieder durchzuführen.
Darüber hinaus wurden die Einsatzzeiten des Stadtordnungsdienstes zwischenzeitlich generell bis 01.00 Uhr nachts verlängert und der Personalbestand entsprechend aufgestockt. Damit ist es nun auch möglich, weitere Kontrollpunkte, wie Sie beispielhaft von Ihnen beschrieben wurden, entsprechend auch zu späteren Tageszeiten zu kontrollieren.
Das von Ihnen weiter angesprochene Thema des belästigenden Bettelns in der Innenstadt ist mir selbst auch ein Dorn im Auge. Die Rechtslage ist so, dass passives Betteln erlaubt ist. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger verstehen es auch als einen Akt der Barmherzigkeit, armen bzw. sozial schwachen Mitmenschen eine kleine Geldspende zu überreichen. Wenn aber das Betteln in belästigender oder gar aggressiver Art und Weise geschieht, ist das nicht zu tolerieren und auch nicht mehr rechtmäßig. Die Mitarbeiter des Stadtordnungs- dienstes und der Gemeinsamen Anlaufstelle Bonn-Innenstadt (GABI) gehen dagegen rigoros vor, erteilen dem Verursacher einen Platzverweis und bringen ggf. ordnungswidriges Verhalten auch zur Anzeige.
Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen dazu beitragen konnte, Ihnen die Bemühungen der Verwaltung für eine saubere und sichere Stadt deutlich zu machen. Denn dies liegt mir persönlich auch sehr am Herzen.
Abschließend darf ich Ihnen noch die telefonische Erreichbarkeit der Leitstelle des Stadtordnungsdienstes mitteilen, die Sie im Bedarfsfalle werktags von 7 bis 01 und sonn- und feiertags von 10 bis 01 Uhr unter der Rufnummer
0228/ 77 3333 erreichen können.
Mit freundlichen Grüßen
