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Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Peter Reichling am 23. Juli 2012
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Mobilität und Verkehr

Baustelle und Blitzanlage im Godesberger Tunnel

Hallo und guten Tag Herr Niptsch,

ich wurde am 09.07.2012 mit Tempo 46 Km/h im Godesberger Tunnel, in Richtung Godesberg, von der ersten
Blitzanlage geblitzt. Vor dem Tunnel ist ein Schild mit Tempo 50 Km/h mit dem Zusatz "Radar". Im Tunnel stehen Schilder Tempo 30 Km/h "Baustelle". Hinter den Schildern gibt es , vor der Blitzanlage, beleuchtete Hinweise mit 50 Km/h. Trotzdem wurde ich mit Tempo 46 Km/h also 16 Km/h zu viel mit 35,- Euro bestraft. Aktenzeichen 06.104.4547. Ich habe die Strafe schon bezahlt um nicht noch mehr Kosten aufgebrummt zu bekommen. Die angezeigte Baustelle befindet sich am Ende des Tunnels in der Ausfahrt.

Da ich die Strecke fast täglich fahre, ich arbeite im Bundesumweltministerium, bin ich doch ein wenig irritiert.
Während der Baustellen-Phase bin aber wegen des Staus über Rüngsdorf gefahren, nur an diesem besagten Tag nicht.

Die Sachbearbeiterin beim Ordnungsamt sagte mir sie habe Fotos von der Beschilderung und das wäre alles so in Ordnung.

Meine Frage: Muß ich mich jetzt ungerecht behandelt fühlen, oder liegt hier nur ein Mißverständnis anhand der Beschilderung vor?

Ich bin der Meinung das ich bei vorgeschriebenem Tempo 50 Km/h mit Tempo 46 Km/h ordnungsgmäß gehandelt haben, zumal das 50 Km/h Leucht-Schild hinter dem 30 Km/h Schild die Tempobeschränkung wieder aufhebt.

Vielleicht können Sie mich ja beruhigen und mir das Gefühl geben das ich nicht falsch gehandelt habe.

Ich hoffe auf eine baldige Antwort und danke Ihnen schon im voraus.

Viele Grüße
Peter Reichling, Bad Neuenahr

+24

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 26. September 2012
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrter Herr Reichling,

mit den derzeit immer noch laufenden Baumaßnahmen zur sicherheits- technischen Nachrüstung des Straßentunnels Bad Godesberg wurde in Fahrtrichtung Süden bereits am 02.05.2012 begonnen. Hierauf wurde in Pressemitteilungen hingewiesen, bevor die Baustelle im Tunnel eingerichtet wurde. Weitere Pressemitteilungen folgten im Verlauf der fortschreitenden Baumaßnahmen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass während der Baumaßnahmen im Tunnel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt, deren Einhaltung mittels der stationären Blitzer überwacht wird.

Die Baustelleneinrichtung und die dazugehörigen Verkehrszeichen wurden regelmäßig auf Vollständigkeit kontrolliert. Auch am 09.07.2012 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen und die beleuchteten Anzeigetafeln an den Tunnelinnenwänden vor dem ersten stationären Blitzer auf 30 km/h herabgesetzt. Die Beschilderung entsprach allen rechtlichen Vorgaben und war gut zu erkennen.

Vermutlich ist sie lediglich Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, als Sie an diesem Tag durch den Tunnel gefahren sind.

Ich kann Ihnen daher versichern, dass Sie nicht ungerecht behandelt wurden und es sich nicht um ein Missverständnis handelt. Die von Ihnen inzwischen bezahlte Verwarnung wurde zu Recht ausgesprochen.

Mit freundlichen Grüßen