Sehr geehrte Frau Paloma H.,
aufgrund interner Überprüfungen wurde bereits vor einigen Jahren zur Optimierung der Publikumsbedienung die Ausländerabteilung bei der Stadt Bonn so organisiert, dass grundsätzlich nur nach einer vorherigen telefonischen (0228/77 60 00) bzw. elektronischen Terminabsprache ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter stattfinden kann. Dies hat den großen Vorteil, dass Besucherinnen und Besucher keine Wartezeit in Kauf nehmen müssen.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit in dringenden unaufschiebbaren Angelegenheiten während der Öffnungszeiten die Ausländerabteilung zu besuchen.
Seit einiger Zeit ist die Ausländerabteilung aufgrund von Krankheits- und Urlaubsausfällen leider personell nur eingeschränkt besetzt, so dass es Wartezeiten bei der telefonischen Erreichbarkeit gibt und auch freie Gesprächstermine bei den anwesenden Sachbearbeiter/innen nicht kurzfristig zur Verfügung stehen.
Dennoch wird versucht, allen Terminwünschen so zeitnah wie möglich gerecht zu werden. Die Anfragenden haben die Möglichkeit, sich auf der Internetseite der Ausländerabteilung unter "Anliegen und Produkte/Verpflichtungs- erklärungen für Ausländerinnen und Ausländer/Benötigte Unterlage" zu erkundigen, welche Unterlagen in der Regel zur Abgabe einer Verpflichtungs- erklärung vorgelegt werden müssen. Weil wegen des Einzelfallprinzips eine abschließende Aufzählung nicht möglich ist, kommt es gelegentlich vor, dass bei der Antragstellung dann weitere Unterlagen für erforderlich gehalten werden.
Aufgrund des oben geschilderten Personalengpasses ist es richtig, dass die Sachbearbeiterin, bei der Sie Ihren Antrag abgegeben haben, neben ihrer eigentlichen Aufgabe (Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen) auch die Gebührenkasse für alle Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter führen musste. Nicht zuletzt wegen Ihrer berechtigten Kritik habe ich dies zwischenzeitlich geändert.
Sollte bei Ihnen der Eindruck entstanden sein, dass die Kollegin aus den von Ihnen festgestellten Gründen einen überlasteten Eindruck hinterlassen hat, so bitte ich um Nachsicht. Die Kollegin hat sich bisher Bürgerinnen und Bürgern gegenüber stets hilfsbereit, freundlich und verständnisvoll verhalten.
Auf die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hatten die inländischen Ausländerbehörden keinen Einfluss. Die Einführung des eAT resultiert aus einer Verordnung des Rates der Europäischen Union vom 18.04.2008. Damit wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, dieses Dokument einzuführen. Die Bundesrepublik Deutschland nimmt diese Verpflichtung seit dem 01.09.2011 wahr.
Auch die Kosten für den eAT wurden den Kommunen so auferlegt, so dass ich hier keine Entscheidungsspielräume habe.
Ihre Anregungen zum eAT werde ich aber gerne über das Landesministerium an das Bundesministerium des Innern in Berlin weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
