Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Paloma H. am 15. Juni 2012
13236 Leser · 41 Stimmen (-4 / +37)

Politik und Verwaltung

Ausländeramt: Mißstäne und Vorschläge

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

ich war letztens im Ausländeramt und bin wieder ein Mal mit einigen unschönen Dingen konfrontiert worden. Was ich im Folgenden beschreiben werde, wird sicherlich vielen bekannt vorkommen.

Um meinen Termin für eine Verpflichtungserklärungsabgabe überhaupt zu auszumachen, musste ich zunächst lange an der Telefonschleife warten. Dann bekam ich einen Termin, der erst in rund vier (!) Wochen stattgefunden hat. Dass meine Angelegenheit eilig war, interessierte niemanden. Nun, nach vier Wochen saß ich da und erfuhr, dass ich eigentlich andere Unterlagen mitbringen sollte bzw. mich anders vorbereiten sollte. Dabei hatte ich mich an die Information aus der Webseite des Ausländeramtes orientiert und hatte alles dabei. Aber Ausländeramt informiert auf seinen Seiten nicht wirklich richtig. Vieles wird einfach verschwiegen, um die Betrugsfälle zu verhindern. Ich frage mich, warum sollen denn unter solchen Maßnahmen die Ehrlichen und Anständigen leiden? Warum wird immer von einem Betrugsfall ausgegangen? Warum wird es pauschalisiert? Außerdem war die Sachbearbeiterin extrem unfreundlich und hat mit mir so geredet, als ob ich gar kein Deutsch verstehe. Sie musste nebenbei auch die Kasse machen, d.h. alle paar Minuten platzten die Leute rein, die bezahlen sollten. Sie war überlastet, ja überfordert mit mehreren Aufgaben, die sie gleichzeitig erledigen musste und war dementsprechend genervt und unfreundlich im Umgang. Ich kann sie auch verstehen. Die Arbeitsbedingungen von unseren Sachbearbeitern sollten verbessert werden und sie sollen doch in Ruhe arbeiten können und freundlich sein. Die Besucher des Ausländeramts zahlen ja pro Termin, der 15-30 Minuten dauert, 20 Euro und mehr. Das kann man auf einen Tag, Monat usw. hochrechnen. Ich selbst habe an diesem Tag satte 50 Euro bezahlt. In der freien Wirtschaft draußen, wäre der Kunde für diese Verhältnisse, wie König behandelt, wenn ich mir so überlege. Klar, da, wo ich zahle, fordere ich bessere Bedingungen!

Außerdem ist Ihnen sicherlich bekannt, dass viele Betroffenen mit den neuen elektronischen Karten für die Aufenthaltsgenehmigungen u.ä. sehr unzufrieden sind. Diese Kosten 80 Euro + die Bearbeitungsgebühr und müssen nicht selten alle paar Monate ausgestellt werden. Ich frage Sie, wofür ist das gut? Wem hilft das? Die alte Methode war auch nicht viel besser: Man klebte jedes Mal zwei Seiten und der Pass war irgendwann voll und musste nur deswegen neu ausgestellt werden. Und einen neuen nationalen Pass von Deutschland aus zu bekommen, ist ein Abenteuer für sich – aber das ist eine andere Geschichte. Mein Vorschlag wäre: Kann man nicht die jetzigen elektronischen Karten technisch so gestalten, dass sie jedes Mal mit neuen Daten „aufgeladen“ werden und nicht komplett ausgetauscht und teuer bezahlt werden?

Das alles empfinden wir, Ausländer, als eine Schikane und ein großes Hindernis für die gelungene und gute Integration und bitten Sie diese Mißstände aufzuheben.

Vielen Dank für Ihre Mühe! :-)

+33

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Jürgen Nimptsch am 07. September 2012
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrte Frau Paloma H.,

aufgrund interner Überprüfungen wurde bereits vor einigen Jahren zur Optimierung der Publikumsbedienung die Ausländerabteilung bei der Stadt Bonn so organisiert, dass grundsätzlich nur nach einer vorherigen telefonischen (0228/77 60 00) bzw. elektronischen Terminabsprache ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter stattfinden kann. Dies hat den großen Vorteil, dass Besucherinnen und Besucher keine Wartezeit in Kauf nehmen müssen.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit in dringenden unaufschiebbaren Angelegenheiten während der Öffnungszeiten die Ausländerabteilung zu besuchen.

Seit einiger Zeit ist die Ausländerabteilung aufgrund von Krankheits- und Urlaubsausfällen leider personell nur eingeschränkt besetzt, so dass es Wartezeiten bei der telefonischen Erreichbarkeit gibt und auch freie Gesprächstermine bei den anwesenden Sachbearbeiter/innen nicht kurzfristig zur Verfügung stehen.

Dennoch wird versucht, allen Terminwünschen so zeitnah wie möglich gerecht zu werden. Die Anfragenden haben die Möglichkeit, sich auf der Internetseite der Ausländerabteilung unter "Anliegen und Produkte/Verpflichtungs- erklärungen für Ausländerinnen und Ausländer/Benötigte Unterlage" zu erkundigen, welche Unterlagen in der Regel zur Abgabe einer Verpflichtungs- erklärung vorgelegt werden müssen. Weil wegen des Einzelfallprinzips eine abschließende Aufzählung nicht möglich ist, kommt es gelegentlich vor, dass bei der Antragstellung dann weitere Unterlagen für erforderlich gehalten werden.

Aufgrund des oben geschilderten Personalengpasses ist es richtig, dass die Sachbearbeiterin, bei der Sie Ihren Antrag abgegeben haben, neben ihrer eigentlichen Aufgabe (Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen) auch die Gebührenkasse für alle Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter führen musste. Nicht zuletzt wegen Ihrer berechtigten Kritik habe ich dies zwischenzeitlich geändert.

Sollte bei Ihnen der Eindruck entstanden sein, dass die Kollegin aus den von Ihnen festgestellten Gründen einen überlasteten Eindruck hinterlassen hat, so bitte ich um Nachsicht. Die Kollegin hat sich bisher Bürgerinnen und Bürgern gegenüber stets hilfsbereit, freundlich und verständnisvoll verhalten.

Auf die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hatten die inländischen Ausländerbehörden keinen Einfluss. Die Einführung des eAT resultiert aus einer Verordnung des Rates der Europäischen Union vom 18.04.2008. Damit wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, dieses Dokument einzuführen. Die Bundesrepublik Deutschland nimmt diese Verpflichtung seit dem 01.09.2011 wahr.

Auch die Kosten für den eAT wurden den Kommunen so auferlegt, so dass ich hier keine Entscheidungsspielräume habe.

Ihre Anregungen zum eAT werde ich aber gerne über das Landesministerium an das Bundesministerium des Innern in Berlin weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen