Sehr geehrter Herr Dr. Böckel,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zum Schlagen der Turmuhr der St. Elisabethkirche.
Das zuständige Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda hat aufgrund von Bürgerbeschwerden über das nächtliche Glockengeläut eine entsprechende Sachverhaltsermittlung durchgeführt.
Das nächtliche Glockengeläut stellt grundsätzlich keine liturgische Handlung dar, sondern dient lediglich der Zeitansage. Nach der rechtlichen Bewertung des nächtlichen Glockengeläuts liegt demnach eine vermeidbare Geräuschentwicklung vor, die geeignet ist, die Nachtruhe zu stören.
Auch wenn Sie aufgrund der langjährigen Praxis des Glockenschlagens dieses liebgewonnen haben, so ist im Rahmen des vorzunehmenden Abwägungsprozesses das Interesse an einer weitgehend ungestörten Nachtruhe im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung als gewichtiger zu werten.
Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass es für Sie unbefriedigend ist, dass andere, bereits vorhandene intensivere Lärmquellen, wie zum Beispiel der Bahnlärm, nicht in wünschenswerter Weise reduziert werden kann. Dies stellt jedoch keine Rechtfertigung für eine zusätzliche Lärmemission dar.
Das nächtliche Zeitschlagen ist nach meiner Feststellung auch nicht mehr ortsüblich, da es von keiner anderen Kirchengemeinde im Stadtgebiet mehr praktiziert wird.
Die Verwaltung hat sich deshalb entschieden, die Kirchengemeinde um die Einstellung des nächtlichen Geläuts zu ersuchen.
Die zeitliche Verzögerung in der Beantwortung Ihres Beitrages bitte ich zu entschuldigen. Es war eine umfangreiche Prüfung des Vorgangs notwendig, weil auch die Rückwirkungen des Umgangs mit Ihrer Anfrage auf unseren grundsätzlichen Umgang mit dem Thema "Lärm in der Nacht" zu beachten waren.
Mit freundlichen Grüßen
