Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Peter Dräger am 05. August 2011
19761 Leser · 52 Stimmen (-3 / +49)

Mobilität und Verkehr

23,70 Euro je Kind als Zuschlag für die VRS /SWB

Die Beförderung von Schülern wird Ihnen besonders am Herzen liegen. Sie sind als Schulträger mehrfach gefordert.

1.) Kann es sein, daß man Aufgrund seines Wohnsitzes allein diskriminiert wird?

Mein Fall: Wohnsitz Rolandswerth / Schule Bonn (Rheinland Pfalz / NRW) - Obwohl keine andere nutzbare Verbindung möglich, als die, die auch von Bonner Schülern benutzen SWB-Verbindungen, soll der heimläufige Fußweg (700m) mit 23,70 Euro je Kind als Zuschlag für die VRS /SWB vergütet werden. Weil der Fußweg über eine Landesgrenze führt, soll ich für 3 Kinder demzufolge 71,10 Euro zusätzlich zahlen (Grenzmaut?). Findet das Ihre Zustimmung?

2.) VRS Tarifsystem

- Kinder bis 6 Jahre fahren umsonst in Begleitung eines mindestens 6 Jährigen

- Kinder von 6 bis Ende 4. Klasse werden zu 51,90 Euro befördert (Stadt Bonn zahlt an VRS /SWB), ohne das hier ein erhöhter Aurwand erkennbar wäre (keine seperaten Busse / kein Begleitpersonal)

-ab 5. Klasse bis 14 Jahre werden Kinder zu 26,90 Euro befördert

-ab 15 Jahre werden Erwachsene (wenn Schüler) zu 26,90 Euro befördert

Studenten werden für 16,80 Euro befördert

Wie kommt es, daß gerade da wo das öffentliche Budget gefordert wird, die höchsten Beträge erhoben werden können?

Liegt das evtl. daran, daß die Stadt Bonn 100% Eigentümer der SWB GmbH sind und so den Gewinn der Tochtergesellschaft maximieren können? In Zeiten knapper öffentlicher Kassen bedarf es sparsamer Ausgaben.

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Peter Dräger
Rolandswerth

+46

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 14. Oktober 2011
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrter Herr Dräger,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Wie Sie ganz richtig schrieben, liegen mir die Schüler und Schülerinnen besonders am Herzen. Mit Interesse habe ich Ihre Ausführungen gelesen und die Stadtwerke Bonn um Stellungnahme gebeten. Da Sie bereits, wie mir gesagt wurde, ausführliche Tarifgespräche mit den Mitarbeitern der SWB Bus und Bahn geführt und die entsprechenden Tarifunterlagen erhalten haben, gestatten Sie mir sicherlich, nicht noch einmal auf alle Einzelheiten einzugehen. Ich versuche dennoch, Ihre Fragen zu beantworten.

Die SWB Bus und Bahn gestalten nicht alleine die Preise und Tarifangebote für den ÖPNV, sondern diese werden in den Gremien aller Gemeinden und Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) gemeinsam beschlossen und dann von der Bezirksregierung genehmigt.
Im Anbetracht der immer schwieriger werdenden wirtschaftlichen Lage der Kommunen ist es unbedingt notwendig, dass die Nutzer des ÖPNV einen angemessenen Teil der Kosten übernehmen und die Öffentliche Hand dadurch entlastet wird. Verkehrsunternehmen des ÖPNV grundsätzlich und somit auch die SWB Bus und Bahn erzielen keine Gewinne, sondern versuchen, das „Zuschussgeschäft“ so klein wie möglich zu halten, um die städtischen Haushalte zu entlasten.

Leider ist es nicht möglich, Ihren Söhnen, die in Bonn zur Schule gehen, aber in Rolandswerth, Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, ein VRS SchülerTicket zum Preis von 26,90 € anzubieten, wie ihn die anderen Schüler derselben Schule, die in NRW wohnen, zahlen. Der Wohnort ist ausschlaggebend. Schüler aus Rheinland-Pfalz unterliegen dem Schulfinanzierungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz, nach dem Schüler mit Freifahrtberechtigung zu ihren Schülerbeförderungskosten selbst zu finanzierende Eigenanteile an die jeweiligen Fahrkostenträger (i.d.R. der Landkreis, in dem der Wohnort liegt), aufzubringen haben. Über die Höhe der Eigenanteile entscheidet der jeweilige rheinland-pfälzische Landkreis per Satzung.

Ticketangebote müssen genau kalkuliert werden, damit keine Einnahmeverluste erzielt werden. Je größer eine Abnehmergruppe ist, desto günstigere Fahrpreise können angeboten werden. So ist auch zum Beispiel das von Ihnen erwähnte SemesterTicket nur deswegen so preisgünstig, weil alle Studenten gleichermaßen zahlen, ganz gleich ob sie das Ticket überhaupt nutzen oder nicht. Die Abnehmerzahl von Tickets bei Grundschülern differiert dagegen stark, da diese meist in der Nähe ihrer Schule wohnen und keine Busse oder Bahnen benutzen müssen. So ist es den Grundschulen überlassen, SchülerTickets zu den SchülerTicket-Bedingungen abzunehmen oder das neu eingeführte „Prima“- Ticket, welches in der Preisstufe 1b für das Stadtgebiet Bonn 51,90 € kostet.

Das VRS-SchülerTicket kann nur zu den günstigen Preisen angeboten werden, weil die Finanzierung auf drei Säulen ruht, die zu 100 % an die VRS-Partnerunternehmen fließen:

- dem Eigenanteil, der von den Eltern gezahlt wird, auch von den Freifahrtberechtigten
- den Schulträgerleistungen für alle Schüler, die Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten haben
- den Zuschüssen des Landes NRW, die für die Schüler- und Auszubildendenermäßigung gezahlt werden (sog. 45 a-Mittel).

Fallen Säulen weg, wie bei den Schülern aus Rheinland-Pfalz, ist ein Anbieten des Tickets zu diesem günstigen Preis nicht mehr möglich.

Mit der Vorgabe, ein dennoch kostengünstiges und finanziell tragbares VRS-Schüler-Ticket für rheinland-pfälzische Schüler zu schaffen, entwickelte der VRS ein Angebot mit einheitlichen Zugangsvoraussetzungen für alle im VRS einpendelnden rheinland-pfälzischen Schüler gleichermaßen. Alle nicht Freifahrberechtigten zahlen insgesamt 50,60 €, alle Freifahrberechtigten 37,60 €. Dabei spielt die Länge der Fahrtstrecke zwischen Wohnort und VRS-Grenze keine Rolle und auch nicht, ob das Ticket überhaupt in Rheinland-Pfalz als Ticket genutzt wird bzw. wie oft. Die VRS-Gremien haben auf Grundlage dieser Konzeption die erforderlichen Beschlüsse gefasst und die Bezirksregierung Köln hat als zuständige Genehmigungsbehörde die Tarifgenehmigung erteilt.

Ich hoffe, Herr Dräger, ich konnte Ihnen den Sachstand nachvollziehbar erläutern und wünsche Ihnen und Ihrer Familie weiterhin alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen