Sehr geehrter Herr Golovatchev,
für Ihren Beitrag danke ich Ihnen.
Das Bundesministerium des Innern hatte mit Erlass vom 15.10.2009 die bundeseinheitliche Abgabe von Verpflichtungserklärungen neu geregelt. Diese Neuregelung, die mit einer noch sorgfältigeren Prüfung der Bonität des Verpflichtungsgebers und den erheblich erweiterten Belehrungsaufgaben verbunden war, war Anlass, die bisherige dezentrale Bearbeitung (Ausgabe der VE in den Bürgerämtern) zu überprüfen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass nur eine einheitliche Bearbeitungsmethode unter unmittelbarer Verantwortung des Ausländeramtes, verbunden mit der zentralen Erfassung der Antragstellerinnen bzw. Antragsteller und Verwahrung der Beweisbelege den Anforderungen der Erlasslage gerecht werden konnte.
Im Januar 2010 wurde daraufhin die Ausgabe der Verpflichtungserklärungen wieder im Ausländeramt zentralisiert. Gleichzeitig wurde zur besseren Kundensteuerung und zur Vermeidung von langen Wartezeiten im Ausländeramt die Terminvergabe eingeführt. Das neue Verfahren hat sich durchaus bewährt.
Drei Sachbearbeiter bearbeiten ausschließlich Anträge zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen. Wegen der Vielzahl der Verfahren, insbesondere während der Ferien/Urlaubsphase, ist es nicht zu vermeiden, dass nahe liegende Termine oftmals bereits ausgebucht sind. Bisher ist es dennoch zu keinen Problemen bei der Terminvergabe gekommen, zumal die Sachbearbeiter trotz der erheblichen Belastung bemüht sind, dringend erforderliche Termine dennoch zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
