Sehr geehrter Herr Ennen,
ich bedanke mich sehr für Ihre Anfrage zu der Lärmproblematik, die für die Anwohner entlang den Güterverkehrsstrecken in Bonn eine große Belastung ist.
Leider kann die Stadt Bonn selbst keinen unmittelbaren Beitrag zur Verbesserung der Lärmsituation entlang der Bahnstrecken leisten. Wie bei allen Emissionen ist auch hier der Verursacher - also die DB AG - dafür verantwortlich, im Einwirkungsbereich der Bahnstrecke für eine den rechtlichen Vorgaben entsprechende Situation zu sorgen.
Allerdings hat der Gesetzgeber verbindliche Vorgaben zum Lärmschutz nur für Neubau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen von Eisenbahnstrecken festgelegt. In diesen Fällen ist die Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen zur Einhaltung von Grenzwerten vorgeschrieben (so genannte Lärmvorsorge). Dagegen ist eine Verbesserung der Lärmverhältnisse der vorhandenen Bebauung an bereits bestehenden Bahnstrecken (so genannte Lärmsanierung) bisher gesetzlich nicht geregelt. Auch eine noch so deutliche Verkehrszunahme auf einer Bahnstrecke begründet gegenüber der DB AG keinen Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen.
Die Bundesregierung hat allerdings seit einigen Jahren ein Programm zur so genannten freiwilligen Lärmsanierung aufgelegt, aus dem die DB AG Schutzmaßnahmen in besonders von Bahnlärm von bestehenden Bahnstrecken betroffenen Gebieten finanziert. In Bonn wurden Maßnahmen nach dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes entlang der linken Rheinstrecke durchgeführt. Auf der rechten Rheinseite wurden Lärmschutzmaßnahmen in Oberkassel-Süd finanziert. Zwischen Troisdorf und Oberkassel wurde keine Lärmsanierung durchgeführt, da hier der Bau der S-Bahn-Strecke S 13 geplant ist. Hierbei wird die bestehende Bahnstrecke zum größten Teil viergleisig, in Teilen auch dreigleisig ausgebaut. Damit besteht für die Anwohner ein Anspruch auf Maßnahmen der Lärmvorsorge. In Limperich ist nach dem Planfeststellungsbeschluss vom 24.08.2010 vorgesehen, für den Planfeststellungsabschnitt 5, zu dem Limperich gehört, entlang der Strecke im Bereich zwischen "Auf dem Grendt" und dem zukünftigen Haltepunkt Ramersdorf am "Schießbergweg" beidseitig Lärmschutzwände in der Höhe von 4 m über Schienenoberkante zu errichten. Ebenfalls ist als Maßnahme das "besonders überwachte Gleis" geplant, bei der die Schienenriffel auf den Gleisen durch ein besonderes Schleifverfahren entfernt werden, um durch ein möglichst glattes Gleis den Schienenverkehrslärm zu verringern. Wo die genannten Maßnahmen nicht ausreichen, sollen so genannte passive Schallschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster, Dämmlüfter und Schalldämmung an Dächern und Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen eingebaut werden.
Mit diesen Maßnahmen sollen die Grenzwerte in Wohngebieten von tagsüber 59 dB(A) und nachts 49 dB(A) eingehalten werden. Diese Grenzwerte sind deutlich schärfer im Vergleich zu den Werten, die Zielgrößen der freiwilligen Lärmsanierungsmaßnahmen sind: Hier verbleibt tagsüber eine Belastung von 70 dB(A) und nachts 60 dB(A). Dies entspricht einer gegenüber der Lärmvorsorge als doppelt so groß empfundene Lärmbelastung. Insofern wird der Ortsteil Limperich zukünftig eine deutlich bessere Lärmsituation haben als andere an der Bahnstrecke liegende Ortsteile, in denen nur Lärmsanierungsmaßnahmen erfolgten.
Die von Ihnen genannte Auskunft der Deutschen Bahn aus dem Jahr 2006 entsprach dem damals noch für möglich gehaltenen Zeitplan, der einen Baubeginn der S 13 im Jahr 2009 vorsah. Aufgrund von Verzögerungen u.a. aufgrund von Bemühungen um kostengünstigere Lösungen für Teilleistungen und von Einsprüchen gegen die Planung, deren Berücksichtigung eine Umplanung erforderlich machte, war dieser Zeitplan nicht zu halten. Wann die S 13 nun tatsächlich realisiert wird, hängt vom Zeitpunkt ab, an dem alle Gerichtsverfahren über das Planungsrecht abgeschlossen sind und das Land NRW die endgültige Finanzierungsentscheidung getroffen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Nimptsch
