Sehr geehrter Herr Kestermann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Katharinenhof. Wie Ihnen aus dem General-Anzeiger bereits bekannt ist, hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 15.12.2010 den Verkauf des Katharinenhofes zum Höchstgebot beschlossen. Nach entsprechender Ausschreibung sind mehrere Gebote eingegangen. Am 30.06.2011 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung dem Rat der Bundesstadt Bonn empfohlen, den Verkauf des Katharinenhofes an den Höchstbietenden zu beschließen. Über den Verkauf beschließt der Rat somit in seiner Sitzung am 14.07.2011.
Das bestehende Planungsrecht setzt zukünftigen Eigentümern hinsichtlich der Nutzung enge Grenzen: Die bestehenden Gebäude genießen lediglich Bestandschutz, da diese im Außenbereich liegen und im Flächennutzungsplan als "Fläche für die Forstwirtschaft - Wald" ausgewiesen sind. Darüber hinaus liegt das Anwesen im Landschaftsschutzgebiet. An- und Erweiterungsbauten sind somit unzulässig. Da sich der Bestandsschutz zudem auf die bisher erfolgte Wohnnutzung bezieht, stellt sich bei jeder anderen Nutzung zwingend die Frage der Umsetzbarkeit aufgrund der planungsrechtlichen Ausweisung des Grundstücks, so auch bei dem Vorhaben der Waldinitiative. Die Nutzungsabsicht des Höchstbietenden fällt unter den Bestandsschutz, da diese eine Wohnnutzung für eigene Wohnzwecke vorsieht.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis, dass der Katharinenhof - durch Beschlussfassung des Rates am 14.07.2011 - an den Höchstbietenden veräußert werden musste.
Mit freundlichen Grüßen
