Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Martin Dahlmann am 22. März 2011
18164 Leser · 48 Stimmen (-3 / +45)

Sonstige

Abfallsatzung - kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Wir würden gerne, da wir sehr umweltfreundlich handeln und denken unsere 120 Liter Mülltonne in eine 60 Liter Mülltonne umwandeln. Wir sind 5 Personen im Haushalt. Nach der Abfallsatzung der Stadt Bonn müssen wir mindestens 100 Liter Müll produzieren, bzw, diesen auch bezahlen. Das Minimum nach Abfallsatzung wären also 100 Liter. Dafür würden uns dann zwei Müllbehälter je 60 und 40 Liter bereit gestellt werden. Warum gibt es keine 100 Liter Mülltonne? Warum dürfen wir nicht weniger Müll produzieren, bzw. warum können wir nicht auf 60 Liter reduzieren? Kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 11. Mai 2011
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrter Herr Dahlmann,

nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes sowie der ständigen Rechtsprechung wird in Bonn zur Gebührenbemessung ein Behältervolumen zur Verfügung gestellt, das sich nach der Zahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen richtet.

Hierdurch wird erreicht, dass alle Einwohner/innen der Stadt angemessen an den Gesamtkosten der Abfallentsorgung beteiligt werden; denn auch bei der Trennung in einzelne Abfallarten wird die Gesamtabfallmenge nicht geringer, und die Sammlung und Verwertung z.B. der getrennten Bio- und Grünabfälle, die Altpapierabholung, die Sondermüllentsorgung, die Sperrmüllabfuhr und die Abholung von Elektroaltgeräten vor Ort müssen bezahlt werden. Mit den Gebühren für die Restmüllentsorgung werden diese anderen Teilkosten der Abfallwirtschaft abgedeckt, so dass für diese Leistungen keine zusätzlichen Gebühren zu zahlen sind.

Dabei wird nicht verkannt, dass auf den einzelnen Grundstücken beim Restmüll sehr unterschiedliche Mengen anfallen. Für die Verteilung der Kosten und damit die Gebührenerhebung darf dies aus den vorgenannten Gründen allerdings nicht der alleinige Maßstab sein.

Das "Normalvolumen" beträgt 15 Liter pro Person und Woche und kann bei nachgewiesener Unterschreitung durch Abfallvermeidung und -verwertung auf bis zu 10 Liter reduziert werden. Eine weitere Reduzierung ist ausgeschlossen.

Anlässlich der nächsten Änderung der Abfallentsorgungssatzung durch den Stadtrat, die sich derzeit in der Vorbereitung befindet, ist geplant, künftig eine 100 l-Tonne anzubieten. Bisher war dies leider nicht möglich, weil es auf dem Markt für Abfallgefäße kein den europaweit vorgegebenen Normen entsprechendes Angebot gab. Inzwischen gibt es einen Hersteller, der ein entsprechendes Gefäß anbietet.

Mit freundlichen Grüßen