Sehr geehrter Herr Wiegand,
für das Gelände der ehemaligen Kurfürsten-Brauerei wurde im Jahre 1994 von der damaligen Eigentümerin, der Brau- und Brunnen AG in Abstimmung mit der Stadt ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Hierbei wurde ein interessantes Neugestaltungs- und Nutzungskonzept, das der Nutzungsstruktur der angrenzenden Nordstadt entspricht, erarbeitet. Der 1. Preisträger schlug eine Mischung aus Wohnen, Läden, Büros mit umgebenden Freiflächen vor.
Auf dieser Grundlage erarbeitete die Stadtverwaltung einen Bebauungsplanentwurf, der im Februar 1997 offen gelegt werden sollte. Unmittelbar vor der Offenlage wurde das gesamte Grundstück verkauft. In anschließenden Gesprächen wurde beim Eigentümer angeregt, das vorliegende Konzept baulich umzusetzen. Auch die politischen Vertreter drängten auf Realisierung des Gesamtkonzeptes. Der Eigentümer hatte zunächst lediglich die alte Villa Bornheimerstraße 42 als Firmensitz renoviert und die bestehenden Hallen für seine betrieblichen Zwecke umgenutzt.
Die Verwaltung würde eine städtebauliche Verbesserung des gesamten Geländes, insbesondere der Blockrandbereiche, ausdrücklich begrüßen und hat sich jahrelang bemüht, dies zu erreichen. So wurden verschiedene Interessenten, die eine Bebauung und Nutzung der Gebäude und des Geländes realisieren wollten, an den Eigentümer vermittelt. Dieser hat leider kein Interesse an einer Zusammenarbeit gezeigt. Die Verwaltung sieht keine Möglichkeiten, um eine Bebauung zu erzwingen. Ein Baugebot wurde geprüft, scheidet jedoch aus rechtlichen Gründen aus.
In den vergangenen Jahren hat die Verwaltung immer wieder Gespräche mit dem Eigentümer geführt, um ihn dazu zu bewegen, notwendige Renovierungen und Instandsetzungen durchzuführen und seine baulichen Vorstellungen darzulegen. Alle Bemühungen scheiterten bisher an der fehlenden Bereitschaft des Eigentümers, eine Verbesserung der Gesamtsituation vorzunehmen.
Da die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens in diesem Fall ohne Mitwirkungsbereitschaft des Eigentümers nicht Erfolg versprechend ist, wurde der alte Bebauungsplan, der auf der Brauereinutzung basierte, im Jahre 2008 aufgehoben. Sollte es zu einer Bebauung der Brachflächen kommen, so soll die Bau- und Nutzungsstruktur der angrenzenden Baublöcke als Maßstab für eine Neugestaltung dienen.
Der Abbruch des Schornsteines konnte nicht abgelehnt werden, da dieser nicht unter Denkmalschutz stand.
Der von Ihnen beklagte Zustand der eingetragenen Baudenkmäler Franzstraße 8-10, die das Gelände der ehem. Brauerei zur Franzstraße hin begrenzen, ist bekannt. Seit dem Jahr 2001 fordert die Denkmalbehörde den Eigentümer in unregelmäßigen Abständen zu notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen entsprechend der Vorgaben des Denkmalschutzes auf (§7 Denkmalschutzgesetz NW). Diesen Aufforderungen nach Sicherung und Abdichtung der Gebäude wurde minimalistisch und zeitverzögert nachgekommen. Vorschläge zur Nutzung bzw. Veräußerung an Kaufinteressenten wurden seitens des Eigentümers abgelehnt. Möglichkeiten, dies zu erzwingen, stehen leider nicht zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
