Sehr geehrter Herr Haufer,
Ihren Unmut darüber, dass am Bonner Markt in den kommenden fünf Jahren anstelle des "Bönnsche Imbiss" ein neuer Imbissbetreiber seine Waren anbietet, bedaure ich, möchte Ihnen aber, damit Sie die Entscheidung besser nachvollziehen können, im Folgenden erklären, was die Stadt Bonn zu der Änderung bewogen hat:
Seit Beginn des Jahres 2005 hat die Betreiberin des Ihnen bekannten Bönnsche Imbiss jeweils für ein Kalenderjahr die behördliche Erlaubnis zum Betrieb des Imbisses Markt erhalten.
Ähnlich wie der Bönnsche Imbiss haben auch die Betreiber der fünf mobilen Verkaufskarren in der Bonner Fußgängerzone (Crepes, Bratwurst und Hot Dogs) ihre Erlaubnisse in der Vergangenheit, ohne seinerzeit Konkurrenz fürchten zu müssen, teilweise bereits seit zwischen 10 und 20 Jahren jährlich erteilt bekommen.
Derartige Erlaubnisse richten sich nach Straßen- und Wegerecht (sog. Sondernutzungserlaubnisse). Einen Besitzstandsschutz kennt das Sondernutzungsrecht nicht, so dass die Erlaubnisbehörde im Fall eines Bewerberüberhanges verpflichtet ist, zwischen den verschiedenen Bewerbern nach den ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Kriterien auszuwählen.
Zuletzt gab es bei der Stadt Bonn vermehrt Anfragen und Beschwerden darüber, dass immer dieselben Nutzer Jahr für Jahr in der Bonner Fußgängerzone ihre Imbissspeisen anbieten durften. Wegen der sowohl bezüglich des Imbissstandortes Markt, als auch hinsichtlich der Handkarren bestehenden Bewerberüberhänge entschied die Stadt bereits im Herbst 2009, dass diese Sondernutzungserlaubnisse öffentlich ausgeschrieben werden müssten. Den bisherigen Nutzern war demnach seit Herbst 2009 bewusst, dass sie sich dem Wettbewerb würden stellen müssen und sie daher nicht mehr auf die "automatische" Wiedererteilung der Sondernutzungserlaubnisse vertrauen durften.
Die Sondernutzungsgebühr für die Imbisswagen richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der Stadt Bonn. Daher wäre es nicht zulässig gewesen, die für die Neuvergabe der Erlaubnisse durchgeführte Ausschreibung mit einer Gebührenerhöhung für die zukünftigen Imbisse zu verknüpfen, um die städtischen Gebühreneinnahmen auf diesem Weg zu erhöhen.
Bei der Entscheidung über die Bewerbungen, die in dem letztendlich im August 2010 gestarteten Ausschreibungsverfahren eingegangenen waren, hatte die Stadt zwischen 17 Imbisswagen und 26 mobilen Verkaufskarren zu wählen. Dazu wurde ein Gremium gebildet, das sich aus Mitarbeitern verschiedener beteiligter Fachdienststellen der Stadt zusammensetzte. Die Entscheidung darüber, welche Bewerber die insgesamt sechs Sondernutzungserlaubnisse erhalten sollten, durfte sie nur im Rahmen des ihr gesetzlich zustehenden Ermessens treffen, das sich auf gestalterische Erwägungen bezog (äußeres Erscheinungsbild und Vielfalt des Warenangebotes). Dahingegen durften andere Entscheidungskriterien wie etwa die etwaig bereits aus der Vergangenheit bekannte Qualität der Waren eines Anbieters bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden.
Allerdings setzt die Stadt bei den Imbissbetreibern die Qualität ihrer Waren ohnehin voraus. Diese Erwartung hat sich in der Vergangenheit immer erfüllt und ich bin sehr zuversichtlich, dass auch die zukünftigen Betreiber den Qualitätsstandart, der sich bisher unter anderem bei dem Betreiber des Imbisswagens auf dem Markt durch den hohen Kundenzuspruch offenbart hat, gewährleisten werden.
Mit freundlichen Grüßen
