Sehr geehrter Herr Bergerhoff,
zunächst vielen Dank für Ihre Zuschrift an mich.
Hinsichtlich der von Ihnen aufgeführten späten Veröffentlichung der Einladung zur Bürgerbeteiligung im General-Anzeiger kann ich keine Ausführungen machen. Die entsprechenden Zeitungen wurden unsererseits fristgerecht informiert.
Das Bebauungsplanverfahren wurde eingeleitet, um eine den städtebaulichen Zielen widersprechende Voranfrage der German Development Group GmbH & CO. KG, siehe Drucksachen-Nr. 1010292, ablehnen zu können. An diesen planerischen Verfahren konnten sich die Bürger beteiligen. Diese Intention des Bebauungsplanes wurde den Bürgern auch so vermittelt. Der nun favorisierte Vorschlag für den Bebauungsplan entspricht dem genehmigten Bauantrag. Dieses Vorhaben ist - auch auf Grund der Behandlung in den politischen Gremien - als mit den grundsätzlichen städtebaulichen Zielen im Bahnhofsbereich vereinbar anzunehmen. Details zur Umgestaltung wie die Fassadengestaltung werden noch auf dem Verhandlungsweg geklärt.
Die Verkaufsverhandlungen bezüglich der Eigentumsanteile sind in einer Phase angelangt, in der sich grundsätzliche Entscheidungen abzeichnen, die die Verwaltung dem Rat der Stadt sobald wie möglich zur Beschlussfassung vorlegen wird. Immer unterstellt, Verwaltung und Investor einigen sich in Bezug auf die vom Rat vorgegebenen Rahmenbedingungen, wird es dann Sache des Rates sein, hierüber selbst zu befinden.
Mit freundlichen Grüßen
