Sehr geehrte Frau Gärtner,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Ihrem geschilderten Vorwurf bin ich nachgegangen und habe von dem Geschäftsführer der Stadtwerke Bonn Bus und Bahn, Herrn Heinz Jürgen Reining, folgende Antwort als Erklärung der von Ihnen bemängelten Erhöhung erhalten:
Die Stadtwerke Bonn Bus und Bahn ist ein Partner von 32 Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und ist an die vom Verbund beschlossenen Richtlinien und Tarifbestimmungen gebunden. Die Tarifbestimmungen und Preise für den ÖPNV werden in verschiedenen Gremien von allen Verbundpartnern gemeinsam beschlossen und dann von der Bezirksregierung genehmigt. Die Preiserhöhung betrifft daher nicht nur alleinig die Nutzerinnen und Nutzer der Stadtwerke Bonn Bus und Bahn.
Es handelt sich in Ihrem Fall auch nicht um eine Anpassung der allgemeinen Preise, bei dem die Tickets jährlich um wenige Prozente teurer werden. Dieses wurde Ihnen in den vergangenen Jahren in verschiedenen Schreiben von der Stadtwerke Bonn Bus und Bahn immer wieder erklärt.
Viele Job Ticket Verträge, die grundsätzlich immer für ein Jahr abgeschlossen werden, konnten wegen geänderter Richtlinien im Jahre 2008 leider nicht verlängert werden. Stattdessen wurde ein anderes Ticket, das sogenannte fakultative Job Ticket, für Unternehmen entwickelt und angeboten. Im Gegensatz zum Großkunden-JobTicket für Unternehmen mit mindestens 50 Angestellten, bei denen immer eine 100 % Abnahmepflicht des Tickets besteht, bietet das Fakultativ-JobTicket nun auch kleineren Unternehmen bis zu 49 Angestellten, die sich einem Dachverband anschließen, die Möglichkeit, auch für wenige Angestellte ein Job Ticket zu beziehen.
Da allerdings beim Fakultativ-Modell keine Abnahmepflicht zu 100 % besteht, kann es auch nicht so günstig angeboten werden, ist aber noch immer 10 % günstiger als das AboTicket für das Stadtgebiet Bonn, gilt dabei aber gleichzeitig für das ganze VRS-Netz. Auch Sie haben sich für dieses Ticket, bei dem die künftigen Preise bereits damals feststanden, entschieden.
Viele Firmen und deren Beschäftigte profitieren dadurch, für andere stellte die Änderung der Richtlinien eine Verteuerung dar. Für diejenigen Kunden, die bis 2008 das Großkundenticket nutzen konnten, nun aber wegen der geänderten Richtlinien dafür nicht mehr in Frage kamen, wurde der Preis für das Ticket in drei Jahresschritten als Entgegenkommen angepasst, um nicht gleich eine drastische Verteuerung weiter zu reichen:
- Im Vertragsjahr 2008/2009 wurde der Preis pro VRS-JobTicket und Monat
gegenüber dem Preis eines MonatsTickets im Abonnement in der Preisstufe 1b um
30% rabattiert.
- Im Vertragsjahr 2009/2010 wurde der Preis pro VRS-JobTicket und Monat
gegenüber dem Preis eines MonatsTickets im Abonnement in der Preisstufe 1b um
20% rabattiert.
- Für das Vertragsjahr 2010/2011 wird nun der Preis pro VRS-JobTicket und Monat
gegenüber dem Preis eines MonatsTickets im Abonnement in der Preisstufe 1b um
10% rabattiert.
Vermutlich empfinden Sie diese schrittweise Anpassung als Härte. Ich kann dies verstehen, bitte Sie aber zu berücksichtigen, dass das JobTicket immer noch ein vergleichsweise günstiges Angebot ist und zahlreiche Vorteilen bietet.
Ich hoffe Ihnen mit den Erläuterungen weiter geholfen zu haben. Sollten aus Ihrer Sicht Rückfragen bestehen, so steht Ihnen mein Bürgerbüro gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Bürgerbüro des Oberbürgermeisters
Rathausgasse 5-7
53111 Bonn
Telefon: 02 28 77 20 20
Telefax: 02 28 77 22 54
E-Mail: buergerbuero@bonn.de
Mit freundlichen Grüßen
