Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Shahin Norouzi am 15. Juli 2010
15907 Leser · 59 Stimmen (-5 / +54)

Bildung und Kultur

Warum neue Elternbeiträge ab dem 1. August?

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

Ich habe eine Frage zum Thema Änderung der Elternbeiträge ab dem 1. August.2010, können Sie bitte uns mitteilen, warum diese Entscheidung getroffen wurde? Und warum gerade solche drastische Änderungen?

Die Beiträge wurden doch im März.2008 schon mal angepasst, warum jetzt noch mal? So werden die Familien von der Stadt Bonn gefördert?

Für uns würde das einen Beitragserhöhung von über 150€ im Monat bedeuten, ich kann es leider nicht nachvollziehen, warum immer wieder die Familien, die sich um eigene Angelegenheiten kümmern und ganz brave arbeiten, unter solche Entscheidungen leiden müssen.

Von dieser Änderung werden meiner Meinung nach nur die Familien profitieren, die keine Arbeit haben und dazu noch eine Mehrzahl von Kindern.

Damit möchte ich auf keinen Fall bestimmte Personen oder Gruppen in Frage stellen, aber ich muss ja auch irgendwie den Sachverhalt darstellen.

Ich kann es auch verstehen, Leute die mehr leisten sollen auch mehr beitragen, aber ist es nicht genug, wenn die zweite Person in einem Haushalt zwischen 55% und 60% Abgaben bezahlt?

Über Ihre Rücmeldung und Antwort würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
S. N.

+49

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 16. September 2010
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrte Familie Norouzi,

bis zum Juli 2010 erfolgte die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten, Tagespflegestellen und Offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet Bonn auf der Grundlage von jeweils eigenständigen Satzungen. Diese beinhalteten zum Teil unterschiedliche Regelungen in vergleichbaren Einzelfragen der Beitragserhebung. Auch war in diesen eine systemübergreifende Geschwisterermäßigung nicht vorgesehen, so dass Familien, deren Kinder zeitgleich in verschiedenen Bereichen betreut wurden, für jeden dieser Bereiche einen Beitrag zahlen mussten.

Die politischen Gremien der Bundesstadt Bonn haben im Frühjahr 2010 die Stadtverwaltung beauftragt, eine neue, einheitliche Satzung zu entwickeln.

Diese neue Satzung hat der Rat in seiner Sitzung am 27.05.2010 beschlossen.

Ziel der neuen, ab dem 01. August 2010 geltenden Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, Kindertagespflege und für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn ist es insbesondere, eine systemübergreifende Geschwisterermäßigung zwischen den drei Betreuungsbereichen herzustellen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass alle drei Bereiche zu dem öffentlich finanzierten System der Kinderbetreuung im Bereich der Bundesstadt Bonn gehören.

Weiterhin werden hiermit die unterschiedlichen Regelungen in Einzelfragen der Beitragserhebung ausgeräumt und vereinheitlicht. Mit dieser Satzung wird erreicht, dass
- die systemübergreifende Geschwisterermäßigung (erstes Kind - das mit dem
höchsten Beitrag - zahlt 100 %, Geschwisterkinder sind beitragsfrei) gilt.
- die gleiche Anzahl an Einkommensstufen gilt;
- die erste Einkommensstufe bis zu einem Einkommen von jährlich 15.000 EUR
beitragsfrei ist;
- gleiche Regelungen (nämlich die bisherigen Kita-Regelungen) hinsichtlich
Beitragsermäßigung und Beitrag von SGB II- und SGB VIII-Beziehern gelten
- der von vorgenanntem Personenkreis zu zahlende ermäßigte Betrag 5,--
EUR/Monat (bisher 5,11 € aufgrund Umrechnung DM zu EURO) beträgt
- die Bonn-Ausweis-Regelung von Kita/Tagespflege (50 % des regulären
Beitrages) auf OGS übertragen wird und diese die bisherige Sonderregelung für
OGS, wonach bei Vorlage des Bonn-Ausweises ein Elternbeitrag von 10 EUR bzw.
5 EUR/Monat zu zahlen ist, ersetzt. Dies wirkt sich mit Blick auf die neue
Beitragsstruktur (2. Einkommensstufe bei OGS = 30 EUR Beitrag statt 40 EUR)
nur geringfügig aus. Zudem besteht in Einzelfällen noch die Möglichkeit der
Beitragsermäßigung

Aufgrund der Einnahmeausfälle, die erwartungsgemäß durch die Einführung einer systemübergreifenden Geschwisterermäßigung und die Erweiterung der beitragsfreien ersten Einkommensstufe eintreten, war eine Erhöhung der Elternbeiträge unumgänglich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Elternbeiträge für Kita´s über einen Zeitraum von 15 Jahren unverändert geblieben waren. Bei der von Ihnen angesprochenen Beitragsanpassung im Jahr 2008 handelt es sich nur um eine Glättung der Beiträge. Im Zuge der Einführung des Euros wurden im Jahr 2002 die Beiträge nach der geltenden gesetzlichen Umrechungsformel ermittelt, so dass sich dadurch Beträge ergaben, die mit Cent-Beträgen ausgewiesen werden mussten. Eine Anpassung im Sinne einer Erhöhung erfolgte im Jahr 2008 nicht.

Gerne hätte ich Ihnen die aktuelle Beitragsfestsetzung für Ihren konkreten Fall erläutert, doch aufgrund der in Ihrer Zuschrift enthaltenen Angaben war mir eine Zuordnung zu einem bestehenden Elternbeitragsfall leider nicht möglich.
Insofern kann ich zu der neuen Elternbeitragssatzung nur ausführen, dass in den politischen Gremien verschieden Varianten einer Beitragssatzung diskutiert worden sind, mit dem Ergebnis, dass die jetzt ab August 2010 geltende Satzung mehrheitlich beschlossen wurde. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich zu den Abgaben, die auf das Erwerbseinkommen erhoben werden, keine Ausführungen an dieser Stelle machen kann, da die Bundesstadt Bonn hierauf keinerlei Einfluss hat.

Um ein eventuelles Missverständnis Ihrer Annahme zum Elternbeitrag auszuschließen, biete ich Ihnen Prüfung Ihres Falles an. Wenn Sie hieran interessiert sind, bitte ich Sie, sich mit meinem Bürgerbüro in Verbindung zu setzen.

Kontakt:

Bürgerbüro des Oberbürgermeisters
Rathausgasse 5-7
53111 Bonn
Telefon: 02 28 77 20 20
Telefax: 02 28 77 22 54
E-Mail: buergerbuero@bonn.de

Mit freundlichen Grüßen