Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Manuela R. am 09. Juni 2010
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Sonstige

Freilaufende Hunde an der Rheinpromenade

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

ich möchte Sie bitten, etwas zu unternehmen, um die Kontrolle von freilaufenden Hunde an der Rheinpromenade zu intensivieren. Auch wenn die Pflicht zum Anleinen aller Hunde in den Fußgängerzonen gilt, findet man dort täglich Hunde die ohne Leine laufen. Besser gesagt, die die an der Leine geführt sind, sind eher selten! Manchmal laufen sogar die Hundebesitzer mit ihrem Hund zusammen (!), so dass sie im Notfall keine Kontrolle über das Tier haben können. So gerne ich Hunde mag, muss ich sagen, es ist kein gutes Gefühl beim Jogging immer auf die Hunde aufpassen zu müssen, nur weil die Hundebesitzer ihre Pflicht nicht halten.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Ramalho

+49

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 24. August 2010
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrte Frau Ramalho,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, mit der Sie sich über das Problem von freilaufenden Hunden im Bereich der Rheinpromenade äußern.

Beschwerden von besorgten Bürgerinnen und Bürgern über freilaufende Hunde erreichen immer wieder die Stadtverwaltung. Vor allem sind es Jogger oder Fahrradfahrer, die sich besonders in den Grünanlagen und im Rheinuferbereich durch die nicht angeleinten Hunde sehr unsicher fühlen.

Daher hat die Stadt Bonn in ihrer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Bundesstadt Bonn (Bonner Straßenordnung - StrO) vom 19. Dezember 2008 folgende Bestimmung verankert: "Hundehalter und diejenigen, denen die Aufsicht über Hunde übertragen ist oder die diese Aufsicht tatsächlich ausüben, haben dafür zu sorgen, dass ihre Hunde in den Anlagen und den U-Bahn-Anlagen an der Leine geführt werden. Dies gilt nicht für behördlich ausgewiesene Freilaufflächen."

Ich verkenne auch nicht, dass Hunde täglich ausgeführt werden müssen und entsprechend ihrem Bewegungsdrang auch gerne einmal "von der Leine" gelassen werden, um frei und ausgedehnt herumzulaufen. Um diesem Gesichtspunkt angemessen zu begegnen, wurden vor einiger Zeit in allen Stadtbezirken spezielle Hundeauslaufflächen eingerichtet, auf denen Hunde auch unangeleint herumtollen dürfen.

Der Stadtordnungsdienst kontrolliert an vielen Stellen im Stadtgebiet das Anleingebot und versucht, Hundehalter zur Nutzung der Auslaufflächen zu bewegen. Leider gelingt das nur sehr eingeschränkt. Daher lässt es sich nicht vermeiden, dass auch immer wieder Verstöße zur Anzeige gebracht und mit einem Bußgeld entsprechend geahndet werden müssen. Der Stadtordnungsdienst führt die Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch und kann daher nicht immer und überall präsent sein. Dafür bitte ich um Verständnis.

Ich habe Ihren Brief jedoch zum Anlass genommen, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stadtordnungsdienst noch einmal problembewusst zu machen und um verstärkte diesbezügliche Kontrollen gebeten.

Mit freundlichen Grüßen