Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Sabine Schobert am 08. Juni 2010
16104 Leser · 53 Stimmen (-2 / +51)

Bildung und Kultur

Teilung eines OGS Platzes

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

unser Sohn kommt im Sommer in die Schule und da mein Mann und ich beide arbeiten, haben wir einen OGS Platz beantragt und genehmigt bekommen. Da ich selbständig bin, arbeite ich i.d.R. drei volle Tage pro Woche auswärts, an den anderen zwei Tagen würde ich gerne meinen Sohn direkt nach der Schule abholen. Also könnte sich unser Sohn den OGS Platz mit einem anderen Kind teilen. Laut Aussage der OGS Leitung wäre es grundsätzlich vom Träger her möglich, jedoch bräuchte ich es mit meinem Anliegen nicht weiter zu versuchen, da die Stadt nicht so flexibel ist und einen OGS Platz teilt.
Unsere Arbeitswelt wird immer flexibler und wir müssen uns auch in der Kinderbetreuung darauf einrichten. Gibt es hier eine Möglichkeit, dass die Stadt hierauf reagiert und Eltern in ihrer Flexibilität unterstützt. Selbstverständlich würde ich mich um eine zweite Partei für das Teilen des OGS Platzes selber kümmern.

Beim Kindergarten ist es übrigens das gleiche Problem...

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
S. Schobert

+49

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 23. August 2010
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrte Frau Schobert,

die Stadt Bonn hat zum Schuljahr 2010/2011 400 zusätzliche OGS-Plätze eingerichtet und damit auf den steigenden Bedarf von Eltern an qualifizierter Betreuung für Ihre Kinder im Anschluss an der Unterricht in der Grundschule reagiert. Nach dem Ausbau stehen in Bonn nunmehr 6000 OGS-Plätze zur Verfügung und bieten somit nahezu jedem zweiten Kind die Möglichkeit der Teilnahme am außerunterrichtlichen Angebot im Rahmen der Offenen Ganztagsschule bis 16.30 Uhr an fünf Tagen in der Woche. Ich freue mich, dass auch Sie zum kommenden Schuljahr für Ihren Sohn einen OGS-Platz haben und Ihnen die Fortführung Ihrer beruflichen Tätigkeit dadurch uneingeschränkt möglich ist.

Die von Ihnen angeregte Teilung eines OGS-Platzes scheint auch uns vor dem Hintergrund veränderter Arbeitsbedingungen und -zeiten sinnvoll, ist allerdings im Rahmen von OGS nicht zulässig. Diese Möglichkeit schließt der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW ausdrücklich aus, indem er den Zeitrahmen für die Offene Ganztagsschule unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit von 8 bis 16 Uhr an allen Unterrichtstagen festlegt.

Um dennoch auf die unterschiedlichen Bedarfe der Eltern zu reagieren, werden an vielen Schulen speziell für diesen Standort zugeschnittene Betreuungsangebote vorgehalten. Diese Angebote bieten in der Regel eine Betreuung bis 14 Uhr und werden von Seiten der Stadt durch die Betreuungspauschale, die das Land NRW für alle Betreuungsformen außerhalb von OGS gewährt, bezuschusst.

Um Eltern die Möglichkeit zu geben, Betreuung über den Unterricht hinaus nicht an allen Wochentage aber über 14:00 Uhr hinaus in Anspruch zu nehmen, haben wir den Trägern angeboten, im Rahmen der Betreuungspauschale (landläufig als Kurzbetreuung bezeichnet) sogenanntes Platz-Sharing zu ermöglichen. Von dieser Möglichkeit haben nur ganz wenige Träger Gebrauch gemacht. Das mag zum einen an der im Vergleich zu OGS deutlich schlechteren Finanzierung gekoppelt mit einem hohen Organisations- und Verwaltungsaufwand liegen, hat aber auch pädagogische Gründe. Um sinnvoll mit Kindern arbeiten zu können, braucht es Kontinuität in der Gruppenzusammensetzung. Die Stadt Bonn als Gesamtverantwortliche für die Qualität der außerunterrichtlichen Betreuung an Schulen berücksichtigt diesen Aspekt insofern, als sie, wenn Träger Platz-Sharing anbieten möchten, jeden Einzelfall prüft.

Da ich Ihrer Anfrage leider nicht entnehmen kann, welche Grundschule Ihr Sohn ab dem kommenden Schuljahr besuchen wird, darf ich Ihnen empfehlen, an der Schule nachzufragen, welche weiteren Betreuungsangebote außer OGS dort vorhanden sind und welcher Zeitrahmen durch diese Angebote abgedeckt wird. Bei einem Wechsel Ihres Sohnes in eine solche Kurzbetreuung müssten Sie den Ihnen zugesagten OGS-Platz allerdings wieder zur Verfügung stellen und mit dem Träger eine individuelle Vereinbarung über den Umfang der Betreuung treffen.

Auch steht Ihnen das OGS-Stadtbüro unter der E-Mailadresse ogs@bonn.de" oder unter der Rufnummer 77 5656 gerne bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen