Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Georg Wollweber am 12. April 2010
13551 Leser · 54 Stimmen (-7 / +47)

Politik und Verwaltung

Prüfungsbericht des RPA

Sehr geehrter Herr Nimptsch,
Ihren öffentlichen Brief an den GA habe ich gelesen und kann verstehen, dass Sie über den sog. Verdacht-Journalusmus verärgert sind.
Aber:
Wenn das RPA eine Bericht fertigt und dieser erst einmal weggeschlossen wird und der Rat erst nach Gesprächen mit den beteiligten Ämtern in Kenntnis gesetzt wird, bleibt ein "Gschmäckle" was den Journalisten natürlich nicht verdenkern kann.
Mit Feundlichen Grüßen
Georg Wollweber

+40

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 28. Juni 2010
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrter Herr Wollweber,

haben Sie Dank für Ihre Zuschrift zu einem Thema, das viele Gemüter bewegt. Sie liegen richtig: Natürlich bin ich verärgert über den so genannten Verdachtsjournalismus, der der Unschuldsvermutung, die unseren Rechtsstaat prägt, mehr und mehr den Raum nimmt, dafür aber der Schuldvermutung den Weg ebnet. Diese meines Erachtens fatale Entwicklung darf sich nicht auch noch auf anderer Ebene fortsetzen, indem beispielsweise ein RPA-Bericht von erheblicher Tragweite und vertraulichem Inhalt ohne weiteres öffentlich zugänglich gemacht wird.

Warum? Der Weg eines Prüfungsberichtes geht, bevor er den Stadtrat oder seine Fachausschüsse erreicht, normaler- und richtigerweise an die in ihm erwähnten Ämter und städtischen Mitarbeiter, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern. Erst mit den Kommentierungen aller Beteiligten ist der Prüfbericht eine vollständige Unterlage für die politischen Beratungen.

In dem konkreten Fall "Prüfbericht WCCB" ist die Verwaltung von diesem bewährten Verfahren abgewichen und hat wegen des überragenden politischen Interesses die unkommentierte Unterlage mit dem Hinweis auf strikte Vertraulichkeit den Ratsmitgliedern als Vertretern der Bürgerschaft persönlich zukommen lassen. Der Bericht wurde eben nicht weggeschlossen, sondern zugänglich gemacht.

Wie Sie verfolgen konnten, sind Auszüge aus diesem Bericht anschließend in die Öffentlichkeit gelangt und führten zu entsprechender Medienbegleitung.

Bitte nehmen Sie sich kurz die Zeit und stellen Sie sich vor, ein Dossier mit belastendem strafrechtlichem Inhalt über Sie wird öffentlich, ohne dass Sie darauf Einfluss nehmen können. Medien berichten und Ihnen sind die Hände gebunden. Ihrem Ruf haftet plötzlich ein "Geschmäckle" an: Ihre Unschuld verwandelt sich ohne Ihr Dazutun in Schuld, je nachdem wie Medien und Öffentlichkeit das Dossier auslegen. Dazu kommt: Eine Kommentierung dieses Vorgangs durch Sie in der Öffentlichkeit verbietet sich, weil dadurch Ihre Rechtsposition in einem möglicherweise später anhängigen Rechtsverfahren entscheidend geschwächt werden könnte. Ein sicherlich auch für Sie beunruhigender Gedanke.

Die Stadt Bonn hat weitreichende Überlegungen angestellt, wie der RPA-Bericht in eine für die Öffentlichkeit lesbar-informative und damit taugliche Version gegossen werden kann, ohne die Rechte Betroffener zu tangieren. Der dazu eingeholte juristische Rat kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass bei der Umsetzung nicht nur verschiedenste Rechtsgebiete berührt werden, sondern auch ein mehrwöchiger - auch finanziell nicht unerheblicher - Aufwand betrieben werden muss, um eine öffentliche Berichtsfassung zu erstellen. Die Stadt hat daraufhin Ende vergangener Woche eine diesbezügliche öffentliche Ausschreibung auf den Weg gebracht. Die Stadt wird die Öffentlichkeit über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Freuen würde es mich, wenn ich Ihnen mit diesen Zeilen den Sachverhalt etwas transparenter machen konnte.

Mit freundlichen Grüßen