Sehr geehrter Herr Lopez-Casanava,
auf Ihre Fragen möchte ich Ihnen gerne zusammenfassend antworten:
Die Verwaltung hat das gesamte Stadtgebiet mehrfach intensiv anhand eines Kriterienkataloges auf geeignete Standorte für die Verlegung der Straßenprostitution in einen anderen Straßenzug bzw. im Hinblick auf die Schaffung eines Anbahnungs- und Verrichtungsgeländes oder eines ausschließlichen Verrichtungsgeländes untersucht. Nach Abschluss dieser Untersuchung hatte die Verwaltung dem Rat in seiner Sitzung am 16.12.2009 die bestehenden Handlungsalternativen, die vom Erhalt des „Status Quo“ bis zur Schaffung eines Anbahnungs- und Verrichtungsgeländes reichten, in einer ausführlichen Beschlussvorlage unter Beifügung einer Pro- und Contraliste dargelegt.
Nach Bewertung der Handlungsoptionen hat der Rat in seiner Sitzung am 16.12.2009 den Ihnen bekannten Beschluss gefasst. Zu den von der Verwaltung dargestellten Alternativen gehörte eine Verlegung der Anbahnungszone in die Immenburgstraße nicht.
Nach dem Beschluss haben bei mir verschiedene in dem Gebiet ansässige Firmen sowie Bürger aus dem Wohnumfeld interveniert. Über die mit der Verlagerung der Anbahnungszone in die Immenburgstraße verbundenen Auswirkungen habe ich den Rat im Rahmen einer für die öffentliche Sitzung am 27.05.2010 vorbereiteten Mitteilung der Verwaltung umfassend informiert. Der Rat hat diese Bedenken in seiner o. a. Sitzung jedoch nicht aufgegriffen und den Tagesordnungspunkt auf die am 8.07.2010 stattfindende Sitzung vertagt.
Die Sperrbezirksverordnung wurde zwischenzeitlich vom Regierungspräsidenten neu gefasst und tritt, sofern der Rat der Stadt Bonn dies nicht noch anders entscheidet, am 01.08.2010 in Kraft. Dies hat zur Folge, dass die Anbahnungszone ab diesem Zeitpunkt in die Immenburgstraße (Abschnitt zwischen Gerhard-Domagk-Straße und Karlstraße) verlegt wird und die Stadtbezirke Bonn und Hardtberg mit Ausnahmen der Anbahnungszone und des Verrichtungsgeländes im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes zum Sperrbezirk erklärt werden.
Zu welchem Zeitpunkt das Verrichtungsgelände baulich hergestellt wird, kann ich Ihnen heute noch nicht mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
