Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Natalie Dahmen am 08. März 2010
21387 Leser · 49 Stimmen (-1 / +48)

Bildung und Kultur

Auswahlkriterien für weiterführende Schulen(konkret EMA/ Beethoven-Gymnasium)

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

als Funktion der Elternpflegschaft der Waldschule Bonn-Venusberg bin ich gebeten worden, einmal die Aufnahmekriterien der weiterführenden Schulen, ganz konkret des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums/ Beethovengymnasium zu hinterfragen.
Aus einer unserer 4. Klassen hat sich ein Kind mit einem folgenden Notenspiegel bei den beiden oben genannten Schulen beworben: 7x Sehr Gut, Rest Gut
Leider ist das Kind ohne Begründung bei den gennannten Schulen nicht genommen worden und ist nun einem Gymnasium zugeteilt worden.
Als Eltern schwer zu verstehen, da sicherlich auch Kinder mit einem schlechteren Notendurchschnitt genommen wurden. Zudem ist der Druck auf die Kinder nicht zu rechtfertigen. Erst versucht man als Eltern im Hinblick auf die Folgeschule zu sehr guten Leistungen zu motivieren und ist dann ein wirklich guter Notendurchschnitt erreicht, erfährt das Kind trotzdem eine Ablehnung und darf nicht die vorher gemeinsam sorgfältig erwählte Schule besuchen, auch nicht die Zweitwahl.
Ich möchte ganz konkret wissen, welche weiteren , bislang undurchsichtigen, Kriterien bei einer Schulbewerbung zu Grunde liegen. Schließlich ist Bonn eine Stadt mit einer hohen Anzahl an Gymnasien und eine gerechte Verteilung sollte möglich sein.

Mit freundlichem Gruß

Natalie Dahmen

+47

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Jürgen Nimptsch am 26. April 2010
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrte Frau Dahmen,

gerne erläutere ich Ihnen das für alle Schulleiterinnen und Schulleiter verbindliche Aufnahmeverfahren an den weiterführenden Schulen.

Grundsätzlich entscheidet gemäß § 46 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen allein die Schulleiterin oder der Schulleiter über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers.

Im Falle eines Anmeldeüberhangs darf die Schulleitung eines oder mehrere Kriterien des nachfolgend aufgeführten abschließenden Kataloges des § 1 Abs.2 der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-SI) bei der Auswahlentscheidung heranziehen:

- Geschwisterkinder
- Ausgewogenes Verhältnis von Jungen und Mädchen
- Ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher
Muttersprache
- In Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern
unterschiedlicher Leistungsfähigkeit
- Schulwege
- Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule
- Losverfahren

Im Falle eines Anmeldeüberhangs spielen Leistungskriterien keine Rolle. Aus rechtlicher Sicht sind daher bei der Entscheidung über die Schulaufnahme auch eingeschränkte und uneingeschränkte Schulformempfehlungen gleich zu behandeln.

Mit freundlichen Grüßen