Sehr geehrter Herr Köster,
es freut mich, dass Sie die neue Dialogplattform mit einem eigenen Beitrag aktiv nutzen und ergänze gerne die kürzlich eingestellte Antwort zu dem Themenbereich "Ampel" ( http://direktzu.bonn.de/nimptsch/messages/24477 ).
Eingangs ist festzuhalten, dass bei der Errichtung von Signalanlagen der Leistungsfähigkeit des Verkehrs und der Vermeidung von Emissionen in Bonn hohe Bedeutung zugemessen wird. Dennoch genießt die Verkehrssicherheit die höchste Priorität.
Die Verwaltung wägt immer aufgrund der Randbedingungen vor Ort ab, ob eine Ampelanlage zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich ist oder nicht. Der Begriff "Verkehr" ist hier weit gefasst, denn Ampelanlagen regeln nicht nur den motorisierten Verkehr, sondern gewährleisten auch Verkehrsteilnehmern/-innen mit besonders hohem Schutzbedürfnis wie Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen eine gesicherte Führung. Nicht zuletzt spielen auch die unterschiedlichen Fähigkeiten der Verkehrsteilnehmer/-innen eine wesentliche Rolle, denn während einigen besonders verkehrsgewandten Personen durchaus auch bei Verzicht auf die eine oder andere Ampelanlage eine sichere Verkehrsteilnahme möglich wäre, so gilt dies beispielsweise für Grundschulkinder nicht. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ampelanlagen mit akustischen Blindenhilfsmitteln sehbehinderten Menschen die gefahrlose Querung von Straßen oder Gleisen erst ermöglichen.
Die Abschaltung oder gar der dauerhafte Abbau von Ampelanlagen ist daher stets eine sehr sorgfältig abzuwägende Einzelfallentscheidung, die das Tiefbauamt der Stadt Bonn als Betreiber der Anlagen in enger Abstimmung mit der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und der Unfallkommission vornimmt. Die bewusste Inkaufnahme höherer Unfallraten aufgrund von Abschaltungen kommt hierbei schon deshalb nicht in Frage, weil dies eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bedeuten würde.
Die Nachtstunden oder auch das Wochenende bieten unter bestimmten Voraussetzungen günstigere Bedingungen für eine Abschaltung. Das Tiefbauamt hat sämtliche Anlagen auf ihre Eignung für eine Abschaltung während dieser verkehrsschwachen Zeiten überprüft und mit den zu beteiligenden Stellen diskutiert. Ergebnis ist, dass im Stadtgebiet Bonn derzeit knapp die Hälfte aller Lichtsignalanlagen des Tiefbauamts während der Nachtstunden abgeschaltet wird (153 von insgesamt 323 Anlagen).
Unter den derzeitigen Verkehrsverhältnissen ist eine weitere Ausweitung des nächtlichen Abschaltprogramms nicht geplant, da dies aus Sicht des Tiefbauamts aus Verkehrssicherheitsgründen nicht verantwortet werden kann. Wenn seitens der Bürgerinnen und Bürger Änderungen der Verkehrsverhältnisse beobachtet werden, die eine erneute Überprüfung sinnvoll erscheinen lassen, nimmt das Tiefbauamt entsprechende Anregungen unter der Telefonnummer 77-4112 gerne auf.
Seit Jahren werden neue Signalanlagen mit energieeffizienter Niedervolttechnik ausgerüstet. Seit rund vier Jahren ist die LED-Technik etabliert, die einen noch geringeren Energiebedarf mit sich bringt. Gegenüber den früher eingesetzten Anlagen in 230V-Technik reduziert sich der Bedarf um bis zu 75%. Das Tiefbauamt hat ein Austauschprogramm initiiert, dass die Umrüstung der noch vorhandenen 97 alten Signalanlagen auf modernste LED-Technik beinhaltet und das noch in 2010 beginnen wird.
Mit freundlichen Grüßen
