Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Andreas Bergmann am 21. Mai 2014
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Mobilität und Verkehr

Politessen der Stadt Bonn Strafen unterschidlich, bei gleichen Verstoß

Sehr geehrter Herr Nimptsch, es ist immer wie ein Fest wenn Flohmarkte in der Rheinau in Bonn statt finden, wir kommen gerne von nah und Fern zu Ihnen. Leider wird die Freude oft nach kurzer Zeit getrübt, wenn man zu seinem Auto zurück kehrt und ein Straffzettel hinter dem Scheibewiescher findet. Die Autos haben keine Einfart blokiert niemanden gestört, aber das ist nicht alles, wir können nicht verstehen wie so die Ordnungshüter so unterschidlich bei der Höhe der Strafe vorgehen.Von 10€ bis 35€ Wir standen 3 Autos auf der gleicher grünfläche MR-AH 980; AK-D 528; BN-GS 111 Links und Rechts bekamen 25 € strafe in der Mitte 35€ Strafe. Können Sie uns das erklären, die andere waren auch sauer und wollten sich beschweren. Wenn man solche Veranstaltungen einmal im Monat veranstaltet solte man dann nich mehr möglichkeit geben für die Autofahrer ihre Autos zu parken, so das man keinen nich hindert die wichtigste Wege nicht blokiert, die grüne Fläche wird sich nie von kurzfristigen Parken schaden nehmen, das es sich nich wieder erholt. Ich bitte Sie diese Sache persönlich sich annehmen ich habe auch Fotos als Beweis.

Ich bin seit 1997 (in Bonn) als Unternehmensberater tätig und könnte wenn Sie wünschen Ihnen Herr Nimptsch einen Konzept vorschlagen wo sie auf Freunlichere Art und weise die Stadtkasse füllen könnten. MFG Unternehmensberater A. Bergmann

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 29. September 2014
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrter Herr Bergmann,

ich bedanke mich für Ihre Hinweise zu der Parksituation in der Rheinaue und zu den verschiedenen Verwarngeldern die am 17. Mai 2014 von Verkehrsaufseherinnen und Verkehrsaufsehern des Stadtordnungsdienstes ausgestellt wurden.

Der Flohmarkt in der Rheinaue ist eine äußerst beliebte Veranstaltung mit einem ganz besonderen Flair – er wird nicht nur von vielen Bonnerinnen und Bonnern besucht, sondern ist auch über die Stadtgrenzen hinaus bekannt.
Viele Besucher reisen mit ihrem PKW an, so dass direkt anliegende Parkplätze oft sehr schnell belegt sind.
Daher empfiehlt es sich grundsätzlich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Die Anbindung an den ÖPNV ist sehr gut.

Ich möchte Ihnen bei dieser Gelegenheit aber auch gerne verschiedene Parkmöglichkeiten in der Umgebung aufzeigen:

- Parkplatz Rheinufer Charles-de-Gaulle-Straße, 300 PKW-Plätze, kostenpflichtig, Preise: Montag bis Sonntag 0,50 Euro pro Stunde (Tagespreis maximal 5 Euro)

- Parkplatz Petra-Kelly-Allee, circa 120 PKW-Plätze, gebührenfrei

- Besucher-Tiefgarage Post Tower: ca. 200 PKW-Plätze, gebührenfrei

Um weitere Parkmöglichkeiten bei Veranstaltungen wie den Flohmärkten zu schaffen, erlaubt die Stadt Bonn das Schrägparken in den ausgewiesenen Bereichen:

- Franz-Josef-Strauss-Allee: Fahrtrichtung Süd circa 100 PKW-Plätze, Fahrtrichtung Nord ca. 90 PKW-Plätze

- Ludwig-Erhard-Allee: Fahrtrichtung Süd circa 130 PKW-Plätze, Fahrtrichtung Nord ca. 130 PKW-Plätze

- Heinemannstraße: Fahrtrichtung West circa 175 PKW-Plätze, Fahrtrichtung Ost ca. 120 PKW-Plätze

Damit stehen fast 1.400 fußläufig gut erreichbare Parkplätze - viele davon kostenfrei - zur Verfügung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Stadt Bonn kein Parken auf Grünflächen und Grünstreifen duldet. Das Befahren ist generell nach der Straßenordnung verboten.

Sie beanstanden aber auch die unterschiedlich hohen Beträge der Verwarnungen, die an den Fahrzeugen befestigt waren. Dies ist dadurch entstanden, dass tatsächlich unterschiedliche Tatbestände vorlagen, die jeweils mit Verwarngeldern belegt sind.
Es ist verständlich, dass dies für Sie und auch andere Besucher von Veranstaltungen schwer nachzuvollziehen ist. Deshalb wird an diesen Stellen künftig ein einheitliches Verwarnverfahren angewendet.

Mit freundlichen Grüßen