Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Jens Kestermann am 17. Juni 2011
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Bildung und Kultur

Katharinenhof Schweinheim

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch,

wie aus der General Anzeiger zu vernehmen war, hat der Rat der Stadt Bonn in seine Sitzung am 15. Dezember 2010 beschlossen der „Katharinenhof“ in Schweinheim gegen Höchstgebot zu verkaufen. In der angespannte Haushaltslage eine verständliche Gedanke.

Im General Anzeiger vom 30. November 2010 wurde berichtet, dass im Oktober 1991 Kommunalpolitiker versucht haben den Katharinenhof wieder die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damals ist das nicht gelungen und der ausgelaufenen Pachtvertrag in ein Lebenslanges Nutzungsrecht für die letzte Bewohnerin umgewandelt.

Vergangenen Samstag habe ich im General Anzeiger gelesen, dass die Laubfrösche den Katharinenhof wollen und dabei ein Konzept vorgestellt haben in dem die Wünsche und Ideen aus 1991 durchaus Rechnung getragen werden.

Wie ist Ihre aktuelle Meinung zu diesem Thema? Sollte diese einmalige Gelegenheit, die diese Waldinitiative vorgestellt hat, nicht genutzt werden, um den Bürgern und Kindern Bonns den Katharinenhof wieder zu Verfügung zu stellen? An ein paar Euros sollte doch die Perspektive der Imageverbesserung die ein waldpädagogisches Kompetenzzentrum in Bonn darstellt nicht scheitern, oder?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Kestermann

+162

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 15. Juli 2011
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrter Herr Kestermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Katharinenhof. Wie Ihnen aus dem General-Anzeiger bereits bekannt ist, hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 15.12.2010 den Verkauf des Katharinenhofes zum Höchstgebot beschlossen. Nach entsprechender Ausschreibung sind mehrere Gebote eingegangen. Am 30.06.2011 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung dem Rat der Bundesstadt Bonn empfohlen, den Verkauf des Katharinenhofes an den Höchstbietenden zu beschließen. Über den Verkauf beschließt der Rat somit in seiner Sitzung am 14.07.2011.

Das bestehende Planungsrecht setzt zukünftigen Eigentümern hinsichtlich der Nutzung enge Grenzen: Die bestehenden Gebäude genießen lediglich Bestandschutz, da diese im Außenbereich liegen und im Flächennutzungsplan als "Fläche für die Forstwirtschaft - Wald" ausgewiesen sind. Darüber hinaus liegt das Anwesen im Landschaftsschutzgebiet. An- und Erweiterungsbauten sind somit unzulässig. Da sich der Bestandsschutz zudem auf die bisher erfolgte Wohnnutzung bezieht, stellt sich bei jeder anderen Nutzung zwingend die Frage der Umsetzbarkeit aufgrund der planungsrechtlichen Ausweisung des Grundstücks, so auch bei dem Vorhaben der Waldinitiative. Die Nutzungsabsicht des Höchstbietenden fällt unter den Bestandsschutz, da diese eine Wohnnutzung für eigene Wohnzwecke vorsieht.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis, dass der Katharinenhof - durch Beschlussfassung des Rates am 14.07.2011 - an den Höchstbietenden veräußert werden musste.

Mit freundlichen Grüßen