Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Archiviert
Autor Friedhelm Henze am 26. Juli 2010
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Sonstige

Google StreetView

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

nachdem Sie die Fragestellung zum Thema Google-StreetView eigentlich ausführlich beantwortet haben, stellen sich für mich noch zwei ergänzende Fragen:

1) bis zu welcher Höhe kann die Gebührenfestsetzung in der
Sondernutzungserlaubnis für die Stadt Bonn oder andere
Städte erhoben werden?

Hintergrund der Frage ist bei einer sehr hohen Gebühren-
festsetzung z.B. 500,- € pro km könnte dies für Google
unwirtschaftlich werden.

2) Nach meinen Recherchen hat bereits das VG Karlsruhe
über einen vergleichbaren Fall entschieden.

Ist davon auszugehen, dass eine Gebührenfestsetzung in
der Ortssatzung damit gegen geltendes Recht verstößt und
damit der Beschluss durch Sie beanstandet werden
müsste?

Eine OVG Entscheidung ist mir bisher nicht bekannt.

Vielen Dank für die Benatwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Henze

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