Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Andrea Fusswinkel am 01. August 2012
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Planen und Bauen

Bebaungsplan 7321-30 "Hinter den Lessenicher Gärten" Dezember 2003

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

obiger Bebauungsplan sieht einen Kindergarten vor, zu dessen Errichtung es seit etlichen Jahren aus diversesten Gründen leider noch nicht gekommen ist.
Laut Medien, möchte aktuell der Eigentümer das Grundstück der Stadt Bonn nicht zu Errichtung eines Kindergarten verkaufen.
Dies finde ich sehr verwunderlich, da der Bebauungsplan dem jetzigen Eigentümer bei Erwerb doch bekannt gewesen sein mußte.
Das Ministerium für Familie, Kinder , Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW hat eigens zum Zweck der Unterstützung von Kommunen und Jugendämtern eine U3 Task Force eingerichtet um beispielsweise zu Vermitteln wenn bürokratische Hürden auftauchen.
Meine Frage, wurde diese U3 Task Force schon eingeschaltet? Ist mit der Fertigstellung des Kindergartens vor August 2013 noch zu rechnen?

Vielen Dank vorab für Ihre freundliche Stellungnahme und

mit freundlichen Grüßen,

Andrea Fusswinkel

+36

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 05. Dezember 2012
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrte Frau Fusswinkel,

der von der Stadt Bonn aufgestellte und beschlossene Bebauungsplan weist für das fragliche Grundstück in der Tat eine Kindergartenfläche aus. Davon ist das Eigentumsrecht zunächst nicht tangiert. Der Eigentümer kann aber ohne eine entspr. Zustimmung der Stadt auf diesem Grundstück kein anderes Bau- vorhaben, wie zum Beispiel Wohnungsbau realisieren. Das ist das Dilemma, in dem wir uns aktuell bewegen. Ob eine Enteignung mit Aussicht auf Erfolg möglich ist, wird zurzeit geprüft. Leider kann die Task Force des Landes in diesem Fall nicht weiterhelfen, weil keine bürokratische Hürde zu überwinden ist, sondern die Weigerung des Eigentümers, sein Grundstück zu verkaufen oder auf seinem Grundstück einen Kindergarten zu bauen und an einen Be- treiber zu vermieten.

Da eine zügige Realisierung eines Kindergartens auf dieser Fläche nicht zu erwarten ist, bemüht sich die Stadtverwaltung um Ersatzstandorte, um den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ortsnah abdecken zu können. Ob dies bis zum 01.08.2013 gelingt, ist fraglich; Das Jugendamt strebt aber an, einen Ersatzbau im Laufe des nächsten Kindergartenjahres fertig zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen