Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Michael Selle am 18. Juli 2013
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Gesellschaft und Soziales

Schließung der Postfiliale Tannenbusch

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

am 20.08.2013 will die Deutsche Post die Filiale in der Oppelner Straße 126 schließen.
Diese soll in ein Lebensmittelgeschäft in der Oppelner Straße 25 ausgelagert werden.
Dadurch entfällt die zentrale Lage der Postfiliale. Derzeit kann diese Filale mit zwei Bahnlinien und vier Buslinien erreicht werden. In Zukunft nur noch mit einer Buslinie, die unmittelbar ( drei Minuten Fußweg ) eine Haltestelle anbietet ( Linie 602 ) oder mit der Linie 601 und fünf Minuten Fußweg entfernt ist.
Warum die Post diese Filiale schließt, ist unbekannt. Zumal erst am 16.07.2013 nur die Postfachinhaber informiert wurden. Der "Rest" der Kunden ist wohl noch nicht informiert.
Gerade im Projekt "Soziale Stadt" sollte doch versucht werden, Unternehmen/Filialen in Tannenbusch Mitte zu halten.

Warum muß die Post diesen Service auslagern? Im Tannenbusch Center stehen viele Ladenflächen leer. Hier hätte die Post AG doch in der Ladenzeile selber, wenn die "abgelegene Lage" innerhalb des Centers ein Kriterium für die Schließung war, doch eine bessere Lage einrichten können.
Auch in der Schlesienstraße steht ein Ladenlokal leer. Hier wäre die Post doch zumindest noch besser mit drei Buslinien und kleinem Fußweg erreichbar gewesen.

Haben Sie, sehr geehrter Herr Nimptsch, die Möglichkeit Gespräche mit der Deutschen Post AG zu führen, um die Post wieder näher und besser erreichbar an das Zentrum von Tannenbusch Mitte zu platzieren ?

In dem Schreiben der Deutschen Post eröffnet die Deutsche Post noch nicht einmal die Öffnungszeiten der neuen "Filiale".
Die können und sollen die Kunden selber erfragen/herausfinden. Wenn schon die auslagendere Post die Öffnungszeiten nicht kennt, wie sollen wir als Kunden diese herausfinden, wenn unter der angegebenen Hausnummer mehrere Geschäfte sind ?

Über eine Antwort freue ich mich sehr.

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 10. Oktober 2013
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrter Herr Selle,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die Schließung der Postfiliale Tannenbusch bemängeln. Die Einrichtung und Konzeption der Filialen der Deutschen Post AG ist keine Aufgabe der Stadt Bonn. Ich habe daher die Deutsche Post AG gebeten zu Ihrer Anfrage Stellung zu nehmen und erhielt folgende Antwort:

Sie kritisieren, dass wir die Filiale in Bonn Oppelner Straße 126 geschlossen haben und Ihnen und anderen Kunden dadurch Nachteile entstehen. Ihren Standpunkt - gerade auch in Bezug auf ältere Menschen - können wir durchaus nachvollziehen. Es tut uns sehr leid, dass Sie von dieser Maßnahme betroffen sind.

Wir versichern Ihnen aber dennoch, dass die Zufriedenheit unserer Kunden zu unseren wichtigsten Zielen gehört. Auch und vor allem deshalb überdenken wir Entscheidungen zur Veränderung von Filialstandorten sehr sorgfältig.

Gerne erläutern wir die Gründe für unsere Handlungsweise näher.

Unser Verkaufsstellennetz umfasst zurzeit rund 14.000 stationäre Einrichtungen, die überwiegend als Partner-Filialen im Einzelhandel betrieben werden. Dazu kommen Geschäftspostannahmestellen und Großannahme- stellen für Geschäftskunden, Verkaufspunkte für Brief- und DHL Paketmarken sowie Selbstbedienungseinrichtungen. Die gesetzlichen Infrastrukturvorgaben werden wir selbstverständlich ohne Wenn und Aber einhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aber dennoch unser Filialnetz den sich ständig ändernden wirtschaftlichen Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen anpassen müssen.

In der Post-Universaldienstleistungsverordnung sind auch Kriterien zur Einrichtung von Filialen enthalten. Hierin heißt es unter anderem, dass in allen Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern mindestens eine stationäre Einrichtung vorhanden sein muss. In Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnern muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass in zusammen- hängend bebauten Gebieten eine stationäre Einrichtung in maximal 2.000 Metern erreichbar ist.

Sehr geehrter Herr Selle, wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir unsere Entscheidungen zur Gestaltung des Filialnetzes ganzheitlich betrachten. Dabei lassen sich Kundenwünsche leider nicht immer vollständig realisieren. Letztendlich wollen wir mit unseren Leistungen aber konkurrenzfähig bleiben, damit wir Ihnen ein gutes Preis-Leistungsverhältnis sowie die bestmöglichen Produkte und Services anbieten können.

Wir freuen uns, wenn Sie uns weiterhin Ihr Vertrauen schenken.

Mit freundlichen Grüßen