Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Helmut Reinisch am 14. Juni 2013
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Politik und Verwaltung

Städtische Gebühren

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

ich habe für 4 Wochen an einer Schule ein Unentgeldliches Praktikum anbsolviert, und durfte dann auch noch 13 Euro für mein Polizeiliches Führungszeugnis zahlen.

Das Personen die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten überprüft werden hat meine volle Zustimmung.

Nur warum muss ich als unbezahlter Praktikant auch noch gebühren von 13 € Zahlen ?

Mit freundlichen Grüßen:

Helmut Reinisch

+51

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 04. September 2013
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrter Herr Reinisch,

zuständig für die Ausstellung von Führungszeugnissen ist das Bundesamt für Justiz.

Die Meldebehörde wurde durch das Bundeszentralregistergesetz beauftragt, die entsprechenden Anträge entgegen zu nehmen.

Die Gebühr zur Erstellung des Führungszeugnisses bestimmt sich auf Grund des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung (Justiz- verwaltungskostenordnung) nach einem zugehörigen Gebührenverzeichnis und beträgt 13 EUR. Diese Gebühr nimmt die Meldebehörde entgegen und führt den überwiegenden Teil an die Bundeskasse ab. Lediglich ein kleiner Teil verbleibt für den Verwaltungsaufwand bei der Stadt.

Nach den Vorschriften der Justizverwaltungskostenordnung kann das Bundesamt für Justiz ausnahmsweise, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen (Mittellosigkeit) oder sonst aus Billigkeitsgründen (besonderer Verwendungszweck) geboten erscheint, die Gebühr ermäßigen, oder von der Erhebung der Kosten absehen.

Hierzu wurde vom Bundesamt für Justiz ein Merkblatt herausgegeben, welches Sie unter folgendem Link im Internet aufrufen können:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikatione...

Nach den dortigen Vorgaben zur Gebührenbefreiung bei besonderem „Verwendungszweck“ sind leider Führungszeugnisse, die „für notwendige Praktika im Rahmen der schulischen sowie beruflichen Ausbildung oder im Rahmen eines Studiums benötigt werden“ nicht als Ausnahme zugelassen.

Die Bundesstadt Bonn ist nicht ermächtigt, eigene Ausnahmen zur Gebührenbefreiung zuzulassen.

Ich bedaure, hier keine andere Regelung treffen zu können.

Mit freundlichen Grüßen