Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Archiviert
Autor P. Höllermann am 10. Oktober 2011
11096 Leser · 265 Stimmen (-117 / +148)

Bildung und Kultur

Gestaffelte Kindergartengebühren

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten, Kindergärten und Horten wird von unserer Stadt ja eine Gebühr erhoben. Diese staffelt sich einerseits nach der Stundenzahl der Betreuung und dem Einkommen der Eltern (was ich unproblematisch finde), andererseits aber auch nach dem Alter des betreuten Kindes. Dabei liegen die Kosten für die Betreuung eines Kindes unter drei Jahren deutlich höher als die von Kindern über drei Jahren.

Während diese Regelung auf Grund eines besseren Betreuungsschlüssels in U3 Gruppen ja durchaus Sinn macht und begründet werden könnte, findet in vielen Fällen eine Betreuung der U3-Kinder nun in Gruppen für 2-6 jährige Kinder statt. Diese Gruppen werden mit einem identischen Betreuungsschlüssel wie Ü3-Kinder betreut. Trotzdem werden für die Altersgruppen U3 und Ü3 unterschiedliche Gebühren erhoben.

Insofern erscheint mir hier das Gleichbehandlungsgebot verletzt (unterschiedliche Gebühren bei identischen Leistungen) und ich würde um eine Begründung für die unterschiedlichen Gebühren bitten (bzw. anregen, diese Regelung zu korrigieren).

Mit freundlichen Grüßen

+31

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.