Liebe Nutzerinnen und Nutzer von „direktzu Jürgen Nimptsch“,

vielen Dank für die rege Beteiligung auf diesem Portal in den vergangenen Jahren. Die Stadt Bonn wird in Kürze eine eigene Bürgerbeteiligungsplattform einrichten, auf der Sie dann vergleichbare Möglichkeiten der Partizipation haben. Das Portal „direktzu Jürgen Nimptsch“ wurde Anfang November 2014 geschlossen.

Herzliche Grüße

Jürgen Nimptsch

Beantwortet
Autor Andrea Klein am 16. Dezember 2010
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Wirtschaft und Finanzen

Unverständliche Entscheidungen

Sehr geehrter Herr Nimptsch,

ich möchte Ihnen gerne eine Frage stellen: Wie kommt es, dass in den letzten Wochen solche - für den Bürger der Stadt Bonn - nicht mehr nachvollziehbare Entscheidungen getroffen werden? Erst geht es dem Imbiß auf dem Marktplatz an den Kragen und jetzt sind der Thüringerwurstverkauf und der Crepestand vor dem Kaufhof dran? Geht es hier nur noch um ein sogenanntes "äußeres Erscheinungsbild" und in keinster Weise mehr um Qualität des Essensangebotes? Da sollte man aber doch an vielen anderen Stellen der Stadt Bonn auch den Korrekturstift ansetzen und dann sähe unser Stadtbild u. U. "schöner" aus, wäre aber um ein lebendiges und benutzbares Angebot ärmer. Warum widmet sich die Stadt nicht mit der gleichen Energie anderen Dingen? Pflege der Öffentlichen Grünanlagen, Einrichtung öffentlicher Toiletten, Leerung der Mülleimer, Sauberkeit in den einzelnen Stadtbezirken, Verfolgung von Müllsündern ...
Da fallen mir - und bestimmt auch allen anderen Bürgen- viele im Argen liegende Zustände auf. Woher kommt also auf einmal dieser Aspekt des "äußeren Erscheinungsbildes"? Von der sozialen Komponente wollen wir da noch gar nicht sprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Klein

+49

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Antwort
von Jürgen Nimptsch am 08. März 2011
Jürgen Nimptsch

Sehr geehrte Frau Klein,

Ihren Unmut über die Neuvergabe der Imbisserlaubnisse in der Bonner Innenstadt bedaure ich, möchte Ihnen aber, damit Sie die Entscheidung besser nachvollziehen können, im Folgenden erklären, was die Stadt Bonn zu der Änderung bewogen hat:

Derartige Erlaubnisse, die sowohl für die Betreiberin des "Bönnsche Imbiss" am Markt, als auch für einige mobile Handkarrenbetreiber in der Fußgängerzone bereits seit geraumer Zeit erteilt worden waren, richten sich nach Straßen- und Wegerecht (sog. Sondernutzungserlaubnisse). Einen Besitzstandsschutz kennt das Sondernutzungsrecht nicht, so dass die Erlaubnisbehörde im Fall eines Bewerberüberhanges verpflichtet ist, zwischen den verschiedenen Bewerbern nach den ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Kriterien auszuwählen.

Zuletzt hatte es bei der Stadt Bonn vermehrt Anfragen und Beschwerden darüber gegeben, dass immer dieselben Nutzer Jahr für Jahr in der Bonner Fußgängerzone ihre Imbissspeisen anbieten durften. Wegen der sowohl bezüglich des Imbissstandortes Markt, als auch hinsichtlich der Handkarren bestehenden Bewerberüberhänge entschied die Stadt bereits im Herbst 2009, dass diese Sondernutzungserlaubnisse öffentlich ausgeschrieben werden müssten.

Den bisherigen Nutzern war demnach seit Herbst 2009 bewusst, dass sie sich dem Wettbewerb würden stellen müssten und sie daher nicht mehr auf die "automatische" Wiedererteilung der Sondernutzungserlaubnisse vertrauen durften.

Bei der Entscheidung über die Bewerbungen, die in dem letztendlich im August 2010 gestarteten Ausschreibungsverfahren eingegangenen waren, hatte die Stadt zwischen 17 Imbisswagen und 26 mobilen Verkaufskarren zu wählen. Dazu wurde ein Gremium gebildet, das sich aus Mitarbeitern verschiedener beteiligter Fachdienststellen der Stadt zusammensetzte. Die Entscheidung darüber, welche Bewerber die insgesamt sechs Sondernutzungserlaubnisse erhalten sollten, durfte sie nur im Rahmen des ihr gesetzlich zustehenden Ermessens treffen, das sich auf gestalterische Erwägungen bezog (äußeres Erscheinungsbild und Vielfalt des Warenangebotes). Dahingegen durften andere Entscheidungskriterien wie etwa die etwaig bereits aus der Vergangenheit bekannte Qualität der Waren eines Anbieters bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden.

Allerdings setzt die Stadt bei den Imbissbetreibern die Qualität ihrer Waren ohnehin voraus. Diese Erwartung hat sich in der Vergangenheit immer erfüllt und die ersten beiden Monate des Jahres 2011 haben gezeigt, dass auch die neuen Betreiber den hohen Qualitätsstandart gewährleisten können.

Unabhängig davon gebe ich Ihnen Recht, dass die Verschönerung des Stadtbildes und Stadtsauberkeit ein wichtiges Anliegen ist und als zentrale Aufgabe der Stadtverwaltung Bonn weiter ausgebaut werden muss. So ist beispielsweise zur Verbesserung des Stadtbildes Ende des vergangenen Jahres die Gestaltungs- und Werbesatzung vom Stadtrat bereits beschlossen worden. Deren Umsetzung wird zu einer weiteren Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Bonner Innenstadt beitragen.

Mit freundlichen Grüßen